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Darlehensrückforderung

25. Oktober 2012 14:54 |
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Kredite


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo!
Folgende Situation: mein ex Mann schrieb mir eben eine Email die folgendes beinhaltete!

Ich habe Dir am 25.06.2009 einen Geldbetrag in Höhe von 280,00 EUR in bar ausgehändigt / geliehen, den Du in 4 x 70,00 EUR – Raten bis zum 15.10.2009, beginnend ab 15.07.2009 zurückzahlen solltest und wolltest, worüber wir einen schriftlichen Darlehensvertrag mit gleichem Datum errichtet haben.
Leider hast Du jedoch bis heute keinerlei Rückzahlungen geleistet.
Ich fordere dich hiermit auf, den Darlehensbetrag in Höhe von 280,00 EUR zzgl. Verzugszinsen seit 16.10.2009 in Höhe von 43,00 EUR, somit also insgesamt 323,00 EUR als Gesamtbetrag nunmehr unverzüglich, jedoch bis spätestens 04.11.2012 auf meine folgende bankverbindung zu überweisen!


Die Kopie des Darlehensvertrages habe ich dieser Mail beigefügt.
Die Verzugszinsen betragen pro Jahr 5,12% (jährlich 14,33 EUR) und setzen sich aus dem Basiszinssatz von 0,12% und dem gesetzlich geregelten Verzugszinssatz von 5% über dem Basiszinssatz zusammen.

Nun meine frage: darf er das Geld noch zurückfordern? Gibt es da eine Verjährung?
Ich bin derzeit im erziehungsjahr mit Zwillingen und mir wäre es nicht möglich den Betrag auf einmal zu Zahlen!
Vielen dank für ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Nicole

25. Oktober 2012 | 15:27

Antwort

von


(1230)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Wenn es diesen Darlehensvertrag wirklich zwischen Ihnen gab, dann befinden Sie sich in Verzug, da Sie die Raten nicht bezahlt haben.

Er hat daher zu Recht, den Darlehensvertrag gekündigt und verlangt Rückzahlung des gesamten Betrages.

Die Forderung verjährt erst zum 31.12.2012.

Sie sollten hier versuchen, Zeit zu gewinnen. Vielleicht verliert er die Verjährung aus dem Blick.

Er müsste schon bis 31.12. gerichtlich vorgehen - also mindestens Mahnbescheid beantragen - um die Verjährung zu hemmen.

Sie können ihn also entweder hinhalten oder aber anbieten, die Forderung in monatlichen Raten zu je 10 Euro zu bezahlen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

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