Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn es diesen Darlehensvertrag wirklich zwischen Ihnen gab, dann befinden Sie sich in Verzug, da Sie die Raten nicht bezahlt haben.
Er hat daher zu Recht, den Darlehensvertrag gekündigt und verlangt Rückzahlung des gesamten Betrages.
Die Forderung verjährt erst zum 31.12.2012.
Sie sollten hier versuchen, Zeit zu gewinnen. Vielleicht verliert er die Verjährung aus dem Blick.
Er müsste schon bis 31.12. gerichtlich vorgehen - also mindestens Mahnbescheid beantragen - um die Verjährung zu hemmen.
Sie können ihn also entweder hinhalten oder aber anbieten, die Forderung in monatlichen Raten zu je 10 Euro zu bezahlen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt
Antwort
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