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Darlehensgebühr für ein Bauspardarlehen trotz Vertragsauflösung

16. Februar 2012 19:37 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Grübnau-Rieken, LL.M., M.A.

Ich habe meinen Bausparvertrag, der mit Vorfinanzierung abgeschlossen wurde, am Tag der Zuteilung abgelöst und bei einer anderen Bank anschlussfinanziert.
Die Bausparbank hat eine Darlehensgebühr einbehalten, obwohl das Bauspardarlehen nicht in Anspruch genommen wurde. In meinem Bausparvertrag steht: "Nach ... Zuteilung des Bausparvertrages wird die Vorfinanzierung durch die Bausparsumme abgelöst. Das Bauspardarlehen schließt sich zu folgenden Konditionen an: ... Darlehensgebühr: 1,5 % der Schuldsumme ...".
Ist dies rechtens?

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für die Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes im Verhältnis zu Ihrem Einsatz wie folgt beantworten möchte:

Hier sind die Musterbedingungen der Bausparkassen zu berücksichtigen. In § 17 Asatz 2 steht:

§ 17 Kontogebühr, Entgelte und Auslagen

(2) Für bestimmte Dienstleistungen, die in einer Gebührentabelle der Bausparkasse enthalten
sind, berechnet die Bausparkasse Entgelte/Gebühren. Die Bausparkasse stellt die Gebührentabelle
dem Bausparer auf Anforderung zur Verfügung. Erbringt die Bausparkasse Dienstleistungen,
die nicht in der Gebührentabelle enthalten sind, kann sie dem Bausparer hierfür eine
Entgelt/Gebühr entsprechend ihrem Aufwand nach billigem Ermessen in Rechnung stellen.

Sie sollten daher schauen, ob diese Bedingungen, also die Gebührentabelle Gegenstand Ihres Vertrages geworden ist. Wenn ja und wenn entsprechende Gebühren ausgewiesen sind, kann die Sparkasse entsprechende Gebühren festsetzen.

Wenn nicht, kann nach den Musterbedingungen, die aber im konkreten Einzelfall zu prüfen sind, die Bausparkasse dennoch entsprechende Gebühren festsetzen.

So sagt es die gesetzliche Grundlage.

Es tut mir leid, Ihnen keine positive Auskunft geben zu können.

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