Sehr geehrter Fragesteller,
als Privatperson dürfen Sie grundsätzlich Hundefutter der Marke "Royal Canin Puppy X Small" per Post von Deutschland nach Russland versenden. Die aktuellen Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland betreffen hauptsächlich militärische Güter, bestimmte Technologien und spezifische Wirtschaftszweige. Hundefutter fällt nicht unter die gelisteten sanktionierten Waren.
Bezüglich der Gewichtsbeschränkungen für Postsendungen nach Russland gelten die Bestimmungen des russischen Zolls. Privatpersonen dürfen Waren für den persönlichen Gebrauch bis zu einem Gesamtgewicht von 25 kg zollfrei nach Russland einführen. Diese Regelung umfasst auch Postsendungen. Überschreitet Ihre Sendung dieses Gewicht, können Zölle und Steuern anfallen.
Bitte beachten Sie, dass die Einfuhr von tierischen Erzeugnissen, einschließlich Hundefutter, bestimmten veterinärrechtlichen Bestimmungen unterliegt. Es ist ratsam, sicherzustellen, dass das Hundefutter originalverpackt und für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist, um mögliche Probleme bei der Einfuhr zu vermeiden.
Zusammenfassend ist der Versand von Hundefutter nach Russland erlaubt, solange das Gewicht von 25 kg nicht überschritten wird und die veterinärrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Ich hoffe diese Informationen helfen Ihnen weiter und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Hussein Madani Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Hussein Madani
Ahrberger Weg 12
31157 Sarstedt
Tel: 050668659717
Web: https://www.rhm-rechtsanwalt.de
E-Mail:
Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort!
Wie ich verstanden habe darf man für eine Sendung maximal 25 kg zollfrei einführen.
Darf man in einem Monat z.B. 2 Sendungen jeweils z.B. 20 kg (an gleiche Person) zollfrei machen?
Sehr geehrter Fragesteller,
leider kann ich Ihnen keine Detailfragen zum russischen Recht geben. Ich empfehle Ihnen diese Fragestellung mit den russischen Zollbehörden zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Hussein Madani