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Darf Vermieter Bäume fällen

30. August 2015 14:27 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Darf mein Vermieter auf einem vermieteten Waldgrundstück alle Bäume fällen?

Nein, ein Vermieter darf nicht ohne Weiteres auf einem vermieteten Waldgrundstück alle Bäume fällen. Bäume sind wesentliche Bestandteile des Grundstücks und stehen im Eigentum des Vermieters, jedoch könnte das Entfernen der Bäume den vertragsgemäßen Gebrauch des Mieters beeinträchtigen. Zudem könnten Baumschutzverordnungen oder andere Genehmigungspflichten bestehen, die beachtet werden müssen. Der Mietvertrag sollte auf spezielle Regelungen geprüft werden, und im Zweifel ist der Vermieter für die Beseitigung von Gefährdungen verantwortlich.

Wir wohnen im Erdgeschoss eines 2 Familienhauses. Im Mietvertrag steht, dass das gesamte Grundstück gemeinsam von beiden Mietparteien genutzt werden darf, außerdem sind wir auch gemeinsam für die Gartenpflege zuständig.
Das 2-Familienhaus steht auf einem großem Grundstück, mit einem großem Naturteich und sehr viel Baumbestand. Es ist eine Art Waldgrundstück.
Nun habe wir seit Januar einen neuen Eigentümer und er hat mündlich angekündigt, dass er alle Bäume fällen wird , den Teich zuschütten will . Auf unserer Terrasse steht z.b. ein großer Walnussbaum, dieser soll auch weg.
Die Frage ist nun, darf er einfach alles abholzen? Wenn ja, muss er das vorher schriftlich ankündigen? Dürften wir dann die Miete senken? Das Waldgrundstück war mit ein Grund dafür, dass wir und für die Wohnung entschieden haben.
Und noch etwas: Darf er wann und wie er Lust hat das Grundstück betreten?

30. August 2015 | 14:58

Antwort

von


(143)
Mühltorstr. 9/1
71364 Winnenden
Tel: 07195/589260
Web: https://www.rems-murr-kanzlei.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


1. Fällen der Bäume

Grundsätzlich stehen die Bäume im Eigentum Ihres Vermieters, und mit seinem Eigentum kann er zunächst auch nach belieben umgehen.

Aber:
In Niedersachsen gibt es eine sog. Baumschutzverordnung. Demnach sind alle Laubbäume, Waldkiefern sowie die Obstbaumarten Walnuss und Türkischer Baumhasel geschützt, sofern sie einen Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern haben. Will ein Vermieter auf seinem Grundstück einen solchen Baum beseitigen, muss er in jedem Fall bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Hier sollten Sie Ihren Vermieter darauf ansprechen und fragen, ob eine solche Genehmingung vorliegt.

2. Mieminderung

Nach einem Urteil des AG Gronau (WM 1991, 262) steht einem Mieter keine Mietminderung zu, in dessen Wohnanlage der Baumbestand gerodet wurde. Das überzeugt insoweit, als das mit der Rodung der Bäume keine Gebrauchswertminderung der Mietsache "an sich" einhergeht, die aber Voraussetzung einer Mietminderung ist; § 536 Abs. 1 BGB .

3. Darf der Vermieter wann und wie er Lust hat das Grundstück betreten?

Nein. Das Mietgrundstück darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Mieters durch den Vermieter betreten werden. Denn ohne Einverständnis des Mieters macht sich der Vermieter sogar strafbar wegen Hausfriedensbruchs gem. § 123 StGB .


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

(143)

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