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DRINGEND - Anwalt trotz Geständnis ?

22. August 2006 10:53 |
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Strafrecht


Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

es geht um folgenden Sachverhalt:

Vor einigen Jahren musste ich aus finanziellen Gründen die EV abgeben. Der zuständige Gerichtsvollzieher teilte mir mit, ich solle mein Gewerbe, welches zu jener Zeit relativ schleppend lief, ruhig weiterführen und dann, wenn es wieder besser läuft, Ratenzahlungen mit den Gläubigern vereinbaren.

Natürlich musste ich, um den Betrieb weiterführen zu können, auch Werbung machen, Büromaterial bestellen, etc.

Nachdem ich diese Dinge aber dann nicht bezahlen konnte, wurde ich im letzten Sommer berechtigterweise zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten (2 Jahre Bewährung) verurteilt.

Natürlich kann ich nicht alle meine Schulden auf einmal begleichen und leider stellen sich einige Gläubiger quer, was eine Ratenzahlung betrifft.

So musste es ja nun kommen, dass ich wieder vor Gericht muss. Es handelt sich hier um zwei weitere Fälle aus jener Zeit (nicht während der Bewährungszeit entstanden). Ich werde es natürlich so handhaben, dass ich auch in dieser Sache vor Gericht gestehen werde, denn dies kam mir im letzten Jahr doch zugute.

Ichbin mir allerdings nicht mehr so sicher, ob ich wirklich ohne Anwalt vor Gericht erscheinen sollte. Wird das Strafmass ohne anwaltliche Vertretung möglicherweise höher ausfallen ?

Hinzu kommt der Punkt, dass ich im letzten Jahr von Bottrop nach Lienen gezogen bin. Trotzdem findet der Gerichtstermin in Bottrop statt. Warum nicht beim für meinen Wohnort zuständigen Gericht ?

Da der Termin für den kommenden Montag angesetzt ist, frage ich mich natürlich, ob es überhaupt noch möglich ist, einen Anwalt hinzuzuziehen, da dieser ja schließlich erst Akteneinsicht erhalten müsste.

Daher würde ich mich sehr über einen Rat von einem Profi freuen.
Hierfür schon einmal vielen Dank.

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich kusorisch wie folgt beantworten möchte:

1. Ein Bewährungswiderruf droht vorliegend nicht, soweit die Straftaten tatsächglich nicht innerhalb der Bewährungszeit (sondern vorher) begangen wurden. Zu klären wäre allerdings noch, ob und in wie weit die Bildung einer Gesamtstrafe in Betracht kommt.

2.Ein Geständnis ist grundsätzlich immer von dem Gericht strafmildernd zu berücksichtigen, gleichwohl dürfte ein Anwalt letztlich besser in der Lage sein sämtliche Strafzumessungskriterien und speziell Strafmilderungsgründe heraus zu arbeiten und für sie geltend zu machen.

3. Die Frage ob ein Anwalt zu beauftragen ist, kann ohne Kenntnis weiterer Einzelheiten, speziell der konkreten Tatvorwürfe nicht abschließend beurteilt werden. Die Einarbeitung in den Fall dürfte in zeilticher Hinsicht kein Problem darstellen, speziell die Gewährung der erforderlichen Akteneinsicht ist jederzeit auch kurzfristig möglich.

4. Der Gerichtsstand folgt aus § 7 I StPO und ist grundsätzlich bei dem Gericht begründet, in dessen Bezirk die Straftat begangen wurde, vorliegend allem Anschein nach Bottrop.

Für einee ausführlich Beratung stehe ich Ihnen gerne telefo nisch unter 040/ 4130800 oder via e-mail unter dm@meinicke-bartels.de zur Verfügung

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