ein Freund aus Köln hat mir am Samstag vor einer Woche ein Päckchen zusenden lassen. Allerdings ist dieses bis heute nicht angekommen, ich gehe also davon aus dass das Päckchen verloren ist.
Man kann natürlich einen Nachforschungsantrag stellen, nur hört sich das ganze nicht sehr vielversprechend an.
Hat man denn irgendeine Chance bei Nichterfolg des Nachforschungsantrags DHL zu belangen? Ein Päckchen ist ja grundsätzlich nicht versichert und kann ohne Weiteres nicht verfolgt werden, allerdings muss DHL doch in irgendeiner Weise verantwortlich sein, dass das Päckchen wieder auftaucht.
Was kann ich unternehmen, wenn der Nachforschungsantrag erfolglos bleibt?
Danke für ein paar Tipps :)
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FreundUnternehmen
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
unter Berücksichtigung Ihrer Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Zunächst sollten Sie sich noch etwas gedulden, da eine Versandzeit von einer Woche kaum als Verzug zu sehen ist und keinesfalls auf einen Verlust hindeutet.
Sollte das Päckchen tatsächlich verloren (keine Zustellung nach 30 Tagen nach Ablauf des erwarteten Zustellzeitpunktes) gehen, richtet sich die Haftung der DHL nach den zugrundeliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie auf der Internetseite der DHL einsehen können. Die Haftung ist dort in § 9 geregelt; gem. § 10 war das Päckchen zudem versichert.
Ansprüche gegen die DHL können Sie allerdings als Empfänger nicht geltend machen. Die Ansprüchen können nur durch den Auftraggeber, d.h. der Freund aus Köln, geltend gemacht werden.