Wir haben von einem Grundstück auf dem 2 DHH geplant sind die eine Hälfte des Grundstücks gekauft und unsere DHH gebaut bzw. sind gerade dabei zu bauen. Für die andere DHH hat sich bisher noch kein Käufer gefunden und ist auch nicht in Sicht. Ich glaube, dass auch in den nächsten 12-18 Monaten keine 2. DHH stehen wird. Nun ist die Außenwand zum anderen Haus ungeschützt, nass und zieht weiter Feuchtigkeit. Ich habe die Befürchtung dass dies zu langfristigen Schäden führen wird wenn immer wieder Feuchtigkeit nach zieht. Die Vermarktung des Grundstücks erfolgt über eine Maklerin die mit der Baugesellschaft kooperiert. Die Baufirma will uns die Kosten für die Dämmung der Außenwand aufbrummen. Jetzt meine Frage. Wer ist für den Schutz der Außenwand zur anderen DHH verantwortlich? Ich meine, dass die Baufirma dafür sorgen muss, dass unser Haus ohne Schäden gebaut wird und demsntsprechend die Außenwand dämmen muss.
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KostenDHH
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist der Unternehmer bis zum Ablauf der Gewährleitungspflicht (5 Jahre, beginnend ab Abnahme des Hauses) verpflichtet, den Eintritt von Mängeln zu verhindern bzw. eingtretene Mängel zu beseitigen. Dazu gehört auch eine witterungsbedingte Durchfeuchtung des Mauerwerks.
Vorliegend sollte an die Außenmauer Ihrer Doppelhaushälfte (DHH) die weitere DHH zeitnah angebaut werden, so dass nach der ursprünglichen Planung eine Dämmung entbehrlich war, um eine Durchfeuchtung zu verhindern.
Dass die weitere DHH mangels Nachfrage in absehbarer Zeit nicht angebaut wird, ist vom Unternehmer nicht zu vertreten.
Kommt es auf Grund einer nachträglichen Planänderung zu erheblichen Mehrkosten, so kann der Unternehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen (§§ 242
, 313 BGB
).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller12. Februar 2015 | 09:21
Zunächst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Was bedeutet: "Dass die weitere DHH mangels Nachfrage in absehbarer Zeit nicht angebaut wird, ist vom Unternehmer nicht zu vertreten."? Kann der Unternehmer deshalb die Kosten für die Dämmung auf uns abwälzen und wäre ggf. eine Kostenteilung für die Dämmung ein akzeptables Angebot?
Vielenn Dank schon im Voraus
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt12. Februar 2015 | 17:11
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Nachfrage möchte ich nachfolgend beantworten:
Der Unternehmer kann niemand zwingen, die beanchbarte DHH zu kaufen. Es hängt nicht vom Unternehmer ab, wenn sich kein Kauf-Interessent meldet und die DHH kauft. Deswegen kann der Unternehmer auch nicht für die hieraus resultierenden Folgen für den Nachbarn - also Sie - verantwortlich gemacht werden. Der Unternehmer "wälzt" hier keine Kosten auf Sie ab; schließlich liegt eine Dämmung in Ihrem ausschließlichen Interesse.
Da es hierdurch zu einer die Kosten erhöhenden zusätzlichen Planung kommt, kann der Unternehmer die angemessen Heraufsetzung des Pauschalpreises verlangen."Angemessen" sind die dem Unternehmer entstehenden zusätzlichen Kosten.
Wenn Sie sich mit dem Unternehmer auf die Übernahme der Hälfte der Kosten durch Sie einigen können, haben Sie ein gutes Geschäft gemacht.
Mit freundlichen Grüßen,
Carsten Neumann
Rechtsanwalt