Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Check 24 Vollkasko ohne Selbstbeteiligung zahlt nicht

| 3. Oktober 2024 11:36 |
Preis: 49,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Ich habe einen Mietwagen über Check24 gebucht, der Verleiher ist Europcar über den Anbieter driveFTI. Im Mietvertrag selbst mit Europcar ist eine Selbstbeteiligung im Schadensfall in Höhe von AUD 4,272.73 vereinbart.

In der Buchungsbestätigung von Check24 finden sich folgende Aussagen:

------------------------------------Zitat -----------------------------------------------------------
Ihre Versicherungsleistungen:

Vollkasko- / Diebstahlschutz
Vollkasko ohne Selbstbeteiligung (100% Rückerstattung)

Zusatzversicherungen
Glas / Reifen / Unterboden / Dach versichert

Weitere Versicherungsleistungen
Innenraum / Schlüssel versichert
Abschlepp- und Bearbeitungskosten versichert
Reiseunfallversicherung / Rücktransport im Krankheitsfall versichert
--------------------------------Ende Zitat --------------------------------------------------------------

Dazu der ausdrückliche Hinweis, man solle mit dem Verleiher keine Zusatzversicherung der Selbstbeteiligung im Schadensfall abschließen, da man bereits vollumfänglich versichert ist:

------------------------------------Zitat -----------------------------------------------------------------
Versicherungsverkauf am Schalter
In Ihrer Buchung ist bereits eine Rückerstattung der Selbstbeteiligung über die Allianz enthalten. Da dem Vermieter vor Ort diese Information teilweise nicht vorliegt, wird er Ihnen ggf. eine Versicherung anbieten um die Selbstbeteiligung auszuschließen. Zur Absicherung von möglichen Schäden ist diese Versicherung nicht nötig, da Sie bereits über die Allianz abgesichert sind.
------------------------------------Ende Zitat -----------------------------------------------------------

Ich hatte einen Schaden (Steinschlag auf Windschutzscheibe, sie musste ersetzt werden) über AUD 1.255,06, den ich an Europcar sogleich bezahlt habe. Nach Einreichung aller Unterlagen bei Check24 (wie es in der Buchungsbestätigung ausgeführt ist) dann die Überraschung: ich solle mich diesbzgl. an den inzwischen insolventen Anbieter driveFTI wenden. Meine Rückfrage nach der "Allianz Vollkasko" wurde beantwortet mit:

------------------------------------Zitat -----------------------------------------------------------
Die Allianz-Versicherung umfasst lediglich die folgenden Leistungen:
- Innenraum
- Abschlepp- und Bearbeitungskosten
- Schlüssel
- Rücktransport im Krankheitsfall
- Reiseunfall
------------------------------------Ende Zitat -----------------------------------------------------------
Das wird m.E. in der Buchungsbestätigung anders dargestellt.

Meine Frage dazu:
Ich befürchte ja, dass das Gebaren von Check24 irgendwo im Kleingedruckten zu ihren Gunsten so geregelt ist, aber dürfen die es wirklich so in einer Buchungsbestätigung (also nicht in einer Werbung) darstellen, als sei der Kunde vollumfänglich ohne Selbstbeteiligung bei der vermutlich größten deutschen Versicherungsgesellschaft vollkaskoversichert, um dann festzustellen, dass man von der finanziellen Situation eines windigen Dritten abhängig ist und eine "Vollkasko-Versicherung" vermutlich überhaupt nicht existiert? ich wüsste nämlich nicht, dass die Fa. driveFTI GmbH eine Lizenz als Versicherungsunternehmen hat bzw. wenn eine Versicherung existierte, würde diese doch ungeachtet der Insolvenz von driveFTI zahlen.

3. Oktober 2024 | 15:01

Antwort

von


(2736)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Das sehe ich ebenfalls wie Sie. Die Bestätigungen erwecken den Eindruck, dass eine komplette Absicherung über die Allianz erfolg - Insbesondere der mehrfache ausdrückliche Hinweis darauf, keine zusätzliche Versicherung beim Verleiher abzuschließen, da man über die Allianz vollumfänglich abgesichert wäre. Selbst wenn im Kleingedruckten etwas anderes geregelt wäre habe ich meine Zweifel, dass eine solche Regelung einer gerichtlichen Prüfung standhalten wird. Dies hätte ausdrücklich erwähnt oder zumindest hervorgehoben werden, da Sie aufgrund der sonstigen Kommunikation nicht mit einer solchen Einschränkung rechnen mussten. Daher würde ich anraten, unter Hinweis auf die eindeutigen Bestätigungen unter Fristsetzung schriftlich die volle Erstattung zu verlangen und bei fruchtlosem Fristablauf einen Anwalt vor Ort mit der konkreten Prüfung und Geltendmachung zu beauftragen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Rückfrage vom Fragesteller 7. November 2024 | 19:39

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe aufgrund Ihrer Bewertung Check24 gegenüber meine Meinung noch einmal dargestellt und eine entsprechende Frist gesetzt. Nach erfolglosen Verstreichen der Frist habe ich einen Mahnbescheid beantragt und heute die Erstattung erhalten. Vielen Dank noch einmal.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. November 2024 | 19:41

Vielen Dank für Ihre positive Rückmeldung, das freut mich zu hören!

Mit besten Grüßen
Jan Wilking, Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 4. Oktober 2024 | 21:21

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Schnelle und präzise Antwort.

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Jan Wilking »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 4. Oktober 2024
5/5,0

Schnelle und präzise Antwort.


ANTWORT VON

(2736)

Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Urheberrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht, Miet- und Pachtrecht