Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Bußgeldbescheid aufgrund des fehlenden Nachweises der digitalen Einreiseanmeldung

9. Januar 2022 16:04 |
Preis: 25,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Bernhard Müller

Mein Mann (Brite, wohnhaft in UK) ist im Sommer von UK nach Deutschland gereist und bei der Einreise am Flughafen wurden seine Personalien aufgenommen da er keine PDF Datei über die erfolgte digitale Einreiseanmeldung vorzeigen konnte (England war zu dem Zeitpunkt Hochrisikogebiet).

Er hatte tags zuvor alles ausgefüllt aber darauf vertraut, dass ihm eine email mit der PDF Datei zukommen würde wie es bei der britischen Einreiseanmeldung der Fall ist.

Das Fehlen der Datei wurde auch am Flughafen in Heathrow bei den Vorkontrollen der Lufthansa nicht beanstandet. Nun wurde ihm heute ein Bußgeldbescheid über 228,50€ geschickt, angeblich hätte er sich vorher schon in einem Anhörungsverfahren äußern können nur hat ihn dieser Biref wohl nie erreicht.
Auch der Bescheid heute wurde an meine frühere Adresse in Deutschland gesendet, weder ich noch er sind dort gemeldet und es war lediglich die Adresse an die er im Sommer gereist war (auch ich bin nur aktuell auf Besuch hier, mein Mann hat mich gebeten den Brief für ihn zu öffnen).

Was soll ich bzw er nun machen? Einspruch erheben? Ist er, da er die Einreiseanmeldung zwar ausgefüllt hatte sie jedoch nicht nachweisen konnte, tatsächlich schuldig? Und gilt der Bescheid überhaupt als zugestellt da er ja nicht an seine Adresse gesendet wurde? Er möchte es ungern riskieren bei Nichtzahlung bei der nächsten Einreise Probleme zu bekommen. Macht ein Einspruch Sinn?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Zustellungsmängel gelten dann als geheilt, wenn er das zuzustellende Schreiben tatsächlich bekommen hat. Dies scheint jetzt der Fall zu sein.
Ein Einspruch macht dann Sinn, wenn er auf den Erhalt der PDF Datei als E Mail vertrauen durfte. Er müsste also darlegen, dass er alles ordnungsgemäß ausgefüllt hat und ihm die PDF normalerweise per E Mail rechtzeitig zugestellt worden wäre.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

FRAGESTELLER 29. September 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER