Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Burufunfähigkeitsversicherung

24. Januar 2007 15:35 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo,
im 1. Quartal 2003 habe ich eine reine BU abgeschlossen.
Der Vertreter ging beim Ausfüllen des Antrags relativ oberflächlich auf die Gesundheitsfragen ein.

Durch Medien und Presse erfuhr ich immer wieder, dass im Schadensfall Krankheitsbilder der versichertern Person von der -Gesellschaft genauestens und über Jahre hinweg geprüft werden. Beim Finden von Unstimmigkeiten werden diese die Leistung ablehnen.

Einige Vorerkrankungen, an den ich immer noch leide, wurden in den Gesundheitsfragen nicht berücksichtigt.

Was kann ich tun, um im Versicherungsfall nicht mit leeren Händen da zu stehen und die bisher geszahlten Beiträge "verloren" sind.
Gruß Bambini

24. Januar 2007 | 15:49

Antwort

von


(206)
Gutenbergstraße 38
44139 Dortmund
Tel: 0231/ 96 78 77 77
Web: https://ra-jeromin.de/
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wenn der Versicherer nach Vertragsschluss erfährt, dass Sie für den Leistungsfall relevante Vorerkrankungen in Ihrem Antrag verschwiegen haben, wird er den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und hilfsweise wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht zurücktreten.

Gemäß § 40 Absatz 1 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) darf der Versicherer nach wirksamer Anfechtung die gezahlten Leistungen zurückfordern und gleichzeitig die vom Versicherungsnehmer über Jahre gezahlten Prämien einbehalten.

Mit seinem Urteil vom 01.06.2005 hat der BGH (Az. IV ZR 46/04 ) entschieden, dass er die Anwendung des § 40 Absatz 1 VVG in seiner derzeitigen Form rechtmäßig sei.

Kommt der Versicherer also mit der Anfechtung durch, sind Ihre Beiträge verloren.

Beim Rücktritt müssten beide Seiten sich die gegenseitigen Zahlungen zwar zurückgewähren- der Versicherungsschutz wäre aber dahin.

Mit weiterem Schweigen laufen Sie daher Gefahr, dass der Versicherer die verschwiegene Vorerkrankung bei einer möglichen Leistungsprüfung erkennt und sich ohne Leistungspflicht vom Vertrag lösen kann.

Im Grunde bleibt Ihnen nur, mit "offenen Karten" zu spielen und das Gespräch mit Ihrem Versicherer zu suchen. Sie sollten erwähnen, dass der damalige Vermittler Ihre Angaben als nicht relevant abgetan und nicht im Antrag vermerkt hat.

Der Versicherer wird sodann prüfen, ob er Sie mit einem Risikozuschlag weiterversichert oder manche Risiken vom Schutz des Vertrages ausnimmt.

Beides kann sich natürlich preislich oder auf den versicherungsschutz bezogen sehr negativ für Sie auswirken, ist aber immer noch die bessere Alternative als das hohe Risiko der Anfechtung oder des Rücktritts ohne Leistungspflicht des Versicherers einzugehen.

Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Jens Jeromin
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

(206)

Gutenbergstraße 38
44139 Dortmund
Tel: 0231/ 96 78 77 77
Web: https://ra-jeromin.de/
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Fachanwalt Strafrecht, Fachanwalt Verkehrsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER