ich bin vor einem Jahr aus der Schweiz nach Berlin gezogen um ein Master zu absolvieren. Ich suche nun nach meiner eigenen Wohnung! Wie Sie sicher wissen, muss man Dokumente wie zum Beispiel; Mitetschuldensfreiheit, Schufa-Auskunft und Einkommen nachweisen.
Ich erhalte aus einem Sperrkonto von mir 850 Euro monatlich und verdiene 200 Euro als Tutor in der Hochschule. Ich habe auch ein Stipendium, dass mich jährlich mit 10000 CHF unterstützt.
Zum Beispiel wenn ich eine Wohnung mieten möchte, dass eine Miete in der Hohe von 600 Euro braucht, wird von mir ein Einkommen in der Hohe von 1800 Euro in Monat verlangt.
Die einzige Lösung dafür wäre, dass jemand meinen Fall bürgt. Wäre es rechtlich und bürokratisch möglich, wenn mich ein Freund von mir in der Schweiz?
Ich hoffe, dass ich die Frage klar und verständlich formuliert habe. Falls Sie andere Lösungen für meinen Fall kennen, würde ich mich sehr auf Ihre Inputs freuen.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
rein rechtlich kommt es bei einer Bürgschaft nicht darauf an, ob der Bürge aus Deutschland oder aus dem Ausland kommt. Es wäre also grundsätzlich möglich, dass ein schweizerischer Staatsangehöriger für die Miete Ihrer Wohnung bürgt.
Es kann aber sein, dass ein Vermieter sich nicht darauf einlässt, da es bei späteren Schwierigkeiten viel schwerer ist die Ansprüche durchzusetzen. Eventuell haben Sie alternativ die Möglichkeit, dass Ihre Bank eine Bürgschaft gegen eine geringe Gebühr übernimmt. Dies wird von den meisten Vermietern problemlos akzeptiert.
Ich hoffe damit Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.