Guten Morgen,
gerne beantworte ich Ihre Frage. Leider, dies kann ich bereits vorab sagen, sehe ich wenig Möglichkeiten, gegen die Deutsche Post vorzugehen.
Dies möchte ich wie folgt begründen:
Die vertraglich zu erbringenden Leistung ist der Transport und der Einwurf der Sendung in den Briefkasten der bezeichneten Adresse. Die Post wird dazu als Beweis den Einwurfbeleg anführen. Gerade beim Einschreiben Einwurf wird nicht verlangt, dass das Poststück physisch in die Hände einer natürlichen Person am Zustellungsort gelangt. Sie müssten also den Beweis führen, dass das Poststück nicht im Briefkasten des Autohauses angekommen ist. Dies ist faktisch unmöglich. Zwar können sie behaupten, dass das Autohaus aussagt, dass die Unterlagen nicht angekommen wären. Die Post könnte dagegen anführen, dass Sie den Brief eingeworfen hat und im Übrigen die Sendung im Autohaus abhandengekommen ist. Wenn z.B. der Umzug des Autohauses schon stattgefunden hat, jedoch noch ein Briefkasten montiert war, so hat auch die Post ihre Leistungen erbracht.
Sie haben sicherlich schon die AGB der Post durchgelesen. Wie Sie korrekt ausführen ist im Übrigen die Haftung bei Einwurf Einschreiben auf 20 € beschränkt. Diese Klausel dürfte auch Bestand haben.
Sie hätten, das muss sich so leider sagen, ein anderes Produkt der Post wählen müssen (Einschreiben Rückschein) bzw. die Sendung versichern müssen.
Prozessual sehe ich wenig Chancen, gegen die Post vorzugehen.
Was ich ihn jedoch vorschlagen möchte, ist der Kontakt zur Firmenzentrale des Fahrzeugherstellers. Soweit die Kundendienste bei einem Vertragshändler gemacht wurden, wird bei den meisten Herstellern digital ein Serviceheft geführt. Somit können Sie versuchen von Opel ein Ersatzdokument zu erhalten. Soweit die Servicenachweise zu Opel übertragen werden, können sie so in den Servicenachweis führen.
Leider kann ich Ihnen keine bessere Auskunft erteilen. Ich hoffe dennoch, dass ich Ihnen geholfen habe.
Beste Grüße
Jan Gregor Steenberg, LL. M.
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