Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Erhalt eines versiegeltem, geöffnetem Brief

2. November 2007 19:45 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Transportrecht, Speditionsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Hallo Anwaltsteam,

mein Elternhaus versandte am 29.10.einen Versiegelten brief via Eilpost also (6,50€) an meine privatadresse in der Schweiz. Diesen erhielt ich nun am 2.11. offensichtlich bereits geöffnet.

Frage:

Hat der Zoll rechtliche grundlagen für eine Einsichtnahme?
Welche Schritte wären anstrebsam um den Öffner zu finden? (auf welchem Weg?
könnte dieses Verfahren mit erfolg und Schadenersatzansprüchen gewonnen oder geführt werden?

mfg rentalo

Sehr geehrter Fragender,

prinzipiell gibt es das Briefgeheimnis. Dieses darf jedoch ausdrücklich gem. § 10 Abs. 5 ZollVG eingeschränkt werden durch die in § 10 ZollVG genannten Maßnahmen.

Dazu gehört auch das Öffnen von Briefen (Gem. § 10 Abs. 4 ZollVG).

Damit dürfen alle Postsendungen, die aus der EU versandt werden, zollamtlich Überwacht werden, z.B. auf verbotene Waren, ob Abgaben zu entrichten sind usw..

Ich weiss nicht, wie der Brief aussah, aber irgendetwas muss den Zoll auf ihn aufmerksam gemacht haben.

Rechtliche Schritte können sie dagegen nicht unternehmen, es sei denn, es fehlt etwas/ist beschädigt worden.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter


FRAGESTELLER 4. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER