Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich nehme gerne zunächst die einfache, die letzte Frage vorweg und beantworte diese.
Eine mit Einbürgerung ist auf jeden Fall möglich und sinnvoll.
Ich kann das so nach meiner Erfahrung nicht bestätigen, das es unbedingt die Blaue Karte EU sein muss und vor allem auch nicht die gleichzeitige Beantragung und den Erhalt der Niederlassungserlaubnis samt Einbürgerung und deren Beantragung und Erteilung des Einbürgerungsbescheid. Im Einzelnen:
Die Blaue Karte EU bietet keinen ersichtlichen Vorteil hier.
Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn
1.
er seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzt,
2.
sein Lebensunterhalt gesichert ist,
3.
er mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweist; berufliche Ausfallzeiten auf Grund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet,
4.
Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unter Berücksichtigung der Schwere oder der Art des Verstoßes gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder der vom Ausländer ausgehenden Gefahr unter Berücksichtigung der Dauer des bisherigen Aufenthalts und dem Bestehen von Bindungen im Bundesgebiet nicht entgegenstehen,
5.
ihm die Beschäftigung erlaubt ist, sofern er Arbeitnehmer ist,
6.
er im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung seiner Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse ist,
7.
er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,
8.
er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt und
9.
er über ausreichenden Wohnraum für sich und seine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügt.
Sicher ist bei der Blauen Karte EU nur 33 Monate Rentenversicherung zu erfüllen und keine Fünfjahresfrist Aufenthaltserlaubnis einzuhalten wie bei der Niederlassungserlaubnis, um im Anschluss an die Blaue Karte EU eine Niederlassungserlaubnis zu bekommen. Aber anhand Ihrer Daten habe ich jedenfalls Zweifel, ob schon die Blaue Karte EU samt danach erfolgender Niederlassungserlaubnis beantragt werden kann.
Das erscheint schon möglich, müsste aber genau und vor allem gesondert geprüft werden.
Denn es muss sich um ein bestimmtes Arbeitsverhältnis mit einem entsprechenden Gehalt in einer gewissen Höhe handeln um um eine seiner beruflichen Ausbildung/Qualifikation angemessenen Beschäftigung.
Erst wenn man die Blaue Karte EU oder eine Niederlassungserlaubnis erworben hat, kann man die Einbürgerung beantragen und nicht zugleich.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen