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Bitte um rechtliche Beratung / Vertretung – Forderung durch Insolvenzverwalter

13. August 2025 14:30 |
Preis: 54,00 € |

Insolvenzrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um kurzfristige rechtliche Beratung und ggf. Vertretung in folgender Angelegenheit:
Ich war Geschäftsführer einer GmbH, die sich derzeit im Insolvenzverfahren befindet. Für ein bei der Commerzbank aufgenommenes Darlehen der GmbH habe ich eine selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaft über 50.000 €. Dieser wurde vollständig vor Insolvenzanmeldung ( 1 Monat) an die Commerzbank zurück gezahlt.

Die Commerzbank hat bereits einen Betrag in Höhe von 41.610,62 € im Rahmen dieser Bürgschaft vom Insolvenzverwalter erhalten. (KK-Linie wurde wieder vom Insolvenzverwalter eröffnet) In einem Kündigungsschreiben der Commerzbank wurde mir bestätigt, dass die gesicherten Verpflichtungen vollständig ausgeglichen wurden und keine Ansprüche mehr aus der Bürgschaft bestehen.

Trotzdem fordert der Insolvenzverwalter nun von mir weitere 8.028,70 €. Aus den mir vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass keine rechtlich belastbare Grundlage (z. B. Insolvenzanfechtung nach § 143 InsO) für diesen zusätzlichen Betrag besteht. Er selbst führt aus, dass er keine ausreichende rechtliche Grundlage oder Beweislage für eine erfolgreiche Anfechtung hat. Nach meinem Verständnis kann er diese Summe somit nicht von mir verlangen.
Hinzu kommt, dass mir vom Insolvenzverwalter eine Zahlungsfrist bis zum 15.08.2025 gesetzt wurde. Sollte ich bis dahin nicht zahlen, wurde mir angedroht, dass gerichtliche Schritte gegen mich eingeleitet werden.
Ich bin der Auffassung, dass keine rechtliche Verpflichtung zur Zahlung besteht, da:
• die Hauptforderung der Bank beglichen wurde,
• die Bank aus der Bürgschaft keine Ansprüche mehr geltend macht,
• der Insolvenzverwalter keine ausreichende Rechtsgrundlage für die weitere Forderung hat.

Er begründet es jedoch mit Tatbestandsvoraussetzung Des § 135 Abs. 2 InsO.
Gemäß § 135 Abs. 2 sind Rechtshandlung anfechtbar, mit der eine Gesellschaft einem Dritten für eine Forderung auf Rückgewähr eines Darlehens im letzten Jahr vor dem Eröffnungsantrag oder nach diesem Antrag Befriedigung gewährt hat, wenn ein Gesellschafter für die Forderung eine Sicherheit bestellt hatte oder als Bürge haftete. Mir stellt sich hier schon die Frage warum er nicht dann noch weiteres Geld von der Commerzbank genommen hat. Selbst die 41.610,62€ erscheinen mir deutlich zu hoch da es so viele Gläubiger gar nicht gab.

Nochmals: Mir liegt ein Schreiben von der Bank vor, welches klar betitelt das aus der Abtretung keine Rechte und Ansprüche mehr hergeleitet werden können.

Diesbezüglich ist meine Frage, wie stehen meine Chancen, muss ich die 8.028,70€ an den Anwalt zahlen? Benötige ich weiteren Rechtsbeistand falls es zur Klage kommt, oder ist dies für das Gericht eindeutig?

14. August 2025 | 16:10

Antwort

von


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Sehr geehrter Herr Ratsuchender,

haben Sie sich von dem Insolvenzverwalter eine Forderungsübersichr vorlegen lassen?
Sie müssen keine unklaren unbegründete Forderungen bezahlen.
Wie ist denn die Bürgschaftsrückführung begründet in dieser Höhe, 41.610,62?

Sie können mich gerne heute 17:30 Uhr anrufen, wenn das zur Klärung des Sachverhalts beiträgt.

Nach meiner Ersteinschätzung müssen Sie die zweite Forderung nicht ohne weiteren Nachweis bezahlen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion betätigen.

Mit freundlichen Grüßen,

Lisbeth Bechtel Rechtsanwältin


Rechtsanwältin Lisbeth Bechtel

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