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23. August 2011 01:46 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Marc Uppenkamp

Habe vor kurzem von meinem Anwalt ein schreiben erhalten das mein Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Auf der nächsten Seite war das schreiben vom Staatsanwalt da stand das Verfahren durch 154 Abs 1 angesehen. Was hat das zu bedeuten.?? Ich habe zwar noch ein Ermittlungsverfahren habe aber beim Staatsanwaltschaft angerufen. Da sagte man mir die beiden Verfahren wurden eingestellt. Wegen dem ersten Verfahren war ich beim Anwalt aber nicht wegen dem zweiten. Da hab ich auch kein schreiben bekommen. Ich hab ausdrücklich gefragt das es zwei sind die Dame sagte ja es ist alles eingestellt. Habe gesagt das eine war 2010 das andere 2011. Sie sagte ja. Es stimmt. Was soll ich nun machen. Mein Anwalt ist im Urlaub. Ich weiß genau das ich mit den Vorwürfen nichts zu tun habe. Aber das interessierte keinen. Ich bitte dringend um Aufklärung. Danke...

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Anfrage unter Zugrundelegung Ihrer Sachverhaltsschilderung und unter Berücksichtigung des Einsatzes wie folgt:

Eine Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO bedeutet, dass es mindestens ein weiteres Verfahren gegen Sie gibt und es sich bei dem vorliegenden Verfahren im Vergleich hierzu um eine Lappalie handelt. Einfacher ausgedrückt: Sie bekommen für das andere Verfahren eine Strafe, die erheblich höher ausfallen wird als es für dieses Verfahren möglich wäre.

Unklar ist allerdings im Hinblick auf welches andere Verfahren hier eingestellt wurde. Sind Sie sicher, dass nicht noch ein drittes Verfahren irgendwo läuft, von dem Sie eventuell noch nicht schriftlich benachrichtigt wurden? Denn sollte dieses Verfahren im Hinblick auf das zweite Verfahren eingestellt worden sein, welches nach Ihren Angaben ebenfalls eingestellt wurde, so müsste das erste wieder aufleben, eine Einstellung nach § 154 StPO wäre dann nicht mehr statthaft.

Ohne genaue Aktenkenntnis lässt sich hier leider keine endgültige Aussage treffen. Sie sollten daher unbedingt Ihren Anwalt nach seinem Urlaub aufsuchen und die Lage anhand der Akten nochmals erörtern. Bis dahin könnten Sie erneut bei der Staatsanwaltschaft anrufen und um eine schriftliche Bestätigung der Einstellungen bitten. Daraus sollte sich dann eher ablesen lassen, weshalb hier eingestellt wurde und ob es gegebenenfalls noch weitere Ermittlungsverfahren gegen Sie gibt.

Ein Tipp für die Zukunft: Wenn Sie mehrere Ermittlungsverfahren gegen sich laufen haben, dann gehen Sie mit allen zum gleichen Anwalt. Eine Verteidigung ist erheblich einfacher und erfolgreicher, wenn man sämtliche Umstände und Verfahren kennt. Dann ließe sich beispielsweise auch von vornherein schneller eine Einstellung bzgl. einzelner Verfahren erreichen.

Für Rückfragen können Sie gerne die kostenlose Rückfrageoption benutzen.

Ergänzung vom Anwalt 23. August 2011 | 06:53

Ich weise darauf hin, dass es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung aufgrund der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben handelt. Bereits leichte Abweichungen im Sachverhalt können zu einer völlig anderen rechtlichen Bewertung führen.

Mit freundlichen Grüßen

Marc Uppenkamp
Rechtsanwalt

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