Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Frage!
Vermutlich will die Gegenseite Sie kostenpflichtig abmahnen lassen, eventuell auch Schadensersatz geltend machen wegen des Server-Traffics.
Bezüglich der Abmahnung rate ich Ihnen, das Angebot sofort vom Netz zu nehmen und der Gegenseite sofort per Fax oder per Mail eine Unterlassungserklärung zuzusenden. Da die Gegenseite erst am Montag die "Unterlagen" versenden will, wäre die Abmahnung dann sinnlos, d.h. es gäbe keinen Schaden, den Sie ersetzen müßten.
Bezüglich des Schadensersatzes wegen des Server-Traffics sollten Sie sich den Schaden genau aufschlüsseln lassen.
Die 700 € stellen vermutlich die Rechnung des Kollegen dar, der die Abmahnung vornimmt. Die Höhe der Rechnung hängt vom Streitwert ab. Dieser wiederum hängt von der konkreten Urheberrechtsverletzung ab.
Wenn tatsächlich eine anwaltliche Abmahnung vorliegt, koönnten Sie als letztes Mittel den Kollegen anrufen und unter Hinweis auf Ihre finanzielle Lage eine Reduzierung des Betrages und eine Ratenzahlung vorschlagen. Viele Kollegen gehen darauf ein.
Übrigens ist eine solche Abmahnung nur möglich, wenn der Text und das Bild tatsächlich urheberrechtlich geschützt ist. Dies ist nur dann der Fall, wenn eine bestiommte Schöpfungshöhe erreicht ist, der Text und das Bild sich durch bestimmte Eigenarten von der Masse abheben.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Bezüglich des Hinweises das Angebot vom Netz zu nehmen habe ich eine kurze Nachfrage. Der Fall ereignete sich am Mitwwoch Vormittag. Ich habe gleich nach dem Telefonat das Angebot bei eBay vorzeitig beendet.
Es ist aber so, das eBay die beendeten Angebote für einen bestimmte n Zeitraum speichert, worauf ich ja keinen Einfluss habe. Es ist möglich, auf das Angebot (in der Rubrik beendete Angebote) zu betrachten.
Wie sieht eine solche Unterlassungserklärung aus?
Ich las das sie in Frankfurt ansässig sind, ich komme aus Darmstadt. Was würde es in etwa kosten, einen Termin mit Ihnen auszumachen um persönlich genauer über die Sache zu reden?
Ich gebe offen zu, das ich ein äusserst uangenehmes Gefühl habe.
Nochmals vielen Dank...
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Meines Wissens löscht Ebay die Angebote auch vorzeitig, wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Rufen Sie doch mal dort an und fragen Sie, ob die das beendete Angebot loeschen oder zumindest den Text und das Bild entfernen können.
Die Unterlassungserklärung beinhaltet lediglich Ihre Zusicherung, daß dies nicht noch einmal passiert und eine Selbstverpflichtung, im Wiederholensfall eine Vertragsstrafe zu zahlen.
Wichtig ist hierbei, daß die Selbstverpflichtung erst abgegeben wird, NACHDEM die Urheberrechtsverletzung gelöscht wurde.
Wegen eines eventuellen Termines und der diesbezüglichen Kosten werde ich mich per Privat-Mail an Sie wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber