Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es wird schwierig werden, diese Kommentare zu löschen, wenn es sich um wahre Tatsachen handelt, also die Personen es so erlebt haben. Wenn es sich um Unwahrheiten handelt, ist dies möglich. Allerdings muss der Bewertete am besten Beweise haben (z.B. einen Mitarbeiter, der alles gehört hat).
"Wie ein Geistesgestörter" ist sicherlich grenzwertig, ebenso die Aussage, dies sei öffentlich bekannt. Das könnte schon eher den Bereich der wahren Tatsachen verlassen und eine Beleidigung sein bzw. aufgrund der Verallgemeinerung nicht mehr eine wahre Tatsache.
Schildern Sie gerne den Ablauf des Gesprächs aus der Sicht des Bewerteten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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