Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie haben einen Anspruch auf Beseitigung, wenn der Post nachweislich falsche Tatsachen enthält. Wenn das also stimmt, dann haben sie keine Möglichkeit, das löschen zu lassen. Legen Sie den Streit bei, vielleicht löscht der dann ja wieder - sieht hier eher danach aus, als wolle er Kontakt suchen!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
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Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht
Leider hat der Verfasser, die schlechte Bewertung immer noch nicht gelöscht, obwohl die Rechnung mittlerweile bezahlt ist.
Was kann ich tun? Eine Frist setzen?
Wenn keine Reaktion kommt?
Ich würde auf alle Fälle das Gespräch suchen (Sie haben ja bezahlt), geht das nicht, schriftlich eine Frist setzen. Kommt keine Reaktion, ist der Klageweg das Nächste. Allerdings ist hier eben die Frage: durch die Zahlung wird der Post zwar falsch, aber damals hatte er die Wahrheit geschrieben. Es kann daher schwierig sein, die Löschung gerichtlich durchzusetzen.
Auf alle Fälle versuchen, das persönlich zu klären!