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Bewertung eines Verkehrsunfalls (zweiter Versuch)

16. Oktober 2006 03:10 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Sascha Tawil

Landkarte unter

http://maps.google.de/maps?f=q&hl=de&q=kempfeld&ie=UTF8&om=1&t=h&z=17&ll=49.791003,7.242372&spn=0.005001,0.013475&iwloc=A

Eine T-Kreuzung. Ich fuhr die Herrsteiner Strasse (Senkrechte des T) entlang auf die Kurvenspitze der Hauptstrasse (Horizontale des T) zu. Ich wollte links in die Hauptstrasse abbiegen. Mir war klar, dass ich Vorfahrt gewähren musste.

Ich bremste ab und ließ meinen Wagen langsam und senkrecht an die Fahrbahnabgrenzungsmarkierung der Hauptstraße (Horizontale des T) heranrollen, da ich links abbiegen wollte. Mit langsam meine ich ungefähr halbe Schrittgeschwindigkeit. Ich blickte kurz nach links uns sah einen blauen Golf von links aus der Hauptstrasse (Horizontale des T) ziemlich zügig heranfahren. Ich blickte kurz nach rechts und ließ den Wagen weiterrollen. Ich war von der Fahrbahnmarkierung des Straßenverlaufes der Hauptstraße so weit entfernt, dass ich - im Rollen befindlich - sie nicht hätte überrollen können, bevor ich wieder geradeaus bzw. erneut nach links geblickt hätte.

Noch während ich nach rechts blickte, krachte es. Ich war dem von links kommenden Golf in die rechte Seite gefahren. Ich bremste abrupt bzw. der Wagen stoppte aufgrund des Hindernisses.

Der von links kommende blaue Golf hatte aufgrund seiner zügigen Fahrt die gestrichelte Fahrbahnmarkierung seiner Strasse (Horizontale des T) um 1,5 m in meine Richtung überfahren, während ich mich im langsamen Vorwärtsrollen befunden hatte. Ich bin also sozusagen auf „meiner“ Seite in seine rechte Wagenseite hinein gefahren. Der Unfallgegner wollte nicht nach rechts abbiegen, sondern geradeaus fahren, also der Vorfahrtsstraße (Hauptstrasse, Horizontale des T) folgen.

Ich habe nach dem Unfall meinen Wagen weder zurückgesetzt, noch zurückgerollt. Er kam genau 1,5 m vor der gestrichelten Linie der Fahrbahnabgrenzung der horizontalen Fahrspur der T-Kreuzung zum Stehen! Also noch innerhalb der Senkrechten des T.

Landkarte unter

http://maps.google.de/maps?f=q&hl=de&q=kempfeld&ie=UTF8&om=1&t=h&z=17&ll=49.791003,7.242372&spn=0.005001,0.013475&iwloc=A

Bitte wechseln Sie bei Google Maps von Karte auf Hybrid und Satellit, um sich einen Überblick über die Örtlichkeiten zu verschaffen. Sie sollten noch etwas einzoomen! Die Beschreibungs-Blase muß mit Klich auf X geschlossen werden. Die T Kreuzung befindet sich ca. 5 mm über dem grünen Pfeil.

Hätte ich die Fahrbahnmarkierung überfahren wäre ich zweifelsfrei schuld gewesen. Der Zusammenstoß erfolgte jedoch 1,5 m vorher.

Frage: Wer hat Schuld?

-- Einsatz geändert am 16.10.2006 08:01:59

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihnen Ihre Anfrage wie folgt:

Ich darf vorweg nehmen, dass es unmöglich ist, aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung eine verbindliche Haftungsquote zu geben.

Hierzu ist es erforderlich, die polizeiliche Akte beizuziehen.

Grundsätzlich sind Sie auch aufgrund Ihre Schilderungen zumindest teilschuldig, da der Unfall i.S.d § 7 StVG zumindest nicht unvermeidbar für Sie war. Also ich würde mindestens von einer Haftungsquote von 25 % ausgehen.

Des Weiteren handelte es sich bei der Linie die der Golf überfuhr um eine gestrichelte Linie. Derartige Markierungen dürfen überfahren werden. Es handelt sich daher grundsätzlich um keinen vorwerfbaren Verstoß.

Wenn Sie jedoch derart weit hinten gestanden haben, dann kommt wie gesagt eine (uU nicht unerhebliche) Mithaftungsquote des Unfallgegners in Betracht (zB wegen überhöhter Geschwindigkeit und Ausgleiten aus der Spur).

Genaue Aussagen kann ohne Sichtung der Unterlagen nicht machen.

Sie sollten sich an einen Anwalt wenden, der Ihre Interessen wahrnimmt.

Ich stelle mich hierfür gerne zur Verfügung.

Ich hoffe, dass ich Ihnen im Rahmen der Erstberatung auf Grund Ihrer Angaben eine erste rechtliche Orientierung geben konnte. Bitte beachten Sie, dass auf Grund von Umständen, die dem Bearbeiter nicht bekannt sind, eine andere rechtliche Beurteilung möglich ist.

Falls Sie weitere juristische Hilfe benötigen, stehe ich Ihnen (wie gesagt) gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Sascha Tawil
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 16. Oktober 2006 | 11:09


Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Zum Glück gab es keinen Personenschaden, sondern "nur" ca. 5000 Euro Blechschaden insgesamt.

Es reicht mir zu wissen, dass ich zumindest Teilschuld habe. Das heißt, ich komme um Höherstufung im Schadenfreiheitsrabatt der Haftpflicht und Vollkasko nicht herum. Der Rest ist dann unerheblich. Da es sich bei meinem Wagen um ein Geschäftswagenleasing inkl. Schadenservice und umfassenden Versicherungsschutz handelt, zahle ich einfach die 150 Euro Selbstbeteiligung + Höherstufung und das war´s für mich.

Anders sieht es bei meinem Gegner aus. Gesetzt den Fall meine Haftpflicht will dem Gegner aufgrund obigen Gründen nicht vollumfänglichen Schadenersatz zahlen. Der Gegner zieht nun vor Gericht. Ich möchte Aufwand und Kosten für mich minimieren.

Daher möchte ich wissen, wen der Gegner im Fall der Fälle verklagen muß? Mich direkt oder meine Versicherung?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. Oktober 2006 | 11:28

Grundsätzlich beide.

Gruss

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