Bewährungsfrage Anhörung?
| 08.11.2016 15:49
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***,00 € |
Beantwortet von
18:02
Guten Tag,
ich vom LG am 16.02.16 zu einer Freiheisstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten auf Bewährung verurteilt worden wegen e Bay Betrug in 10 fällen, Bewährungsauflage: Unterstellung eines Bewährungshelfers, Schadenswiedergutmachung 200.- mtl. und Wohnortwechsel.
Am 29.2.16 wurde ich nochmals vom AG zu einer Freiheisstrage per Strafbefehl von 6 Monaten verurteilt auf Bewährung ebenfalls wegen EC Karten betruges über 800 Euro, der Schaden wurde wiedergutgemacht.
Auflagen hierfür: Bewährungshelfer, beibehaltung der Schadenswiedergutmachung (für die Verurteilen taten welche ja schon erfüllt wurde) die Richterin wollte damit nur untermauern das ich das Geld nicht nochmals zurückbuchen lasse, Wohnortwechsel an AG bekanntgeben und 500 Euro Geldstrage in 10 Monate á 50.-.
Die Taten waren im Zeitraum wo auch die vom ersten Urteil waren (2013). Eine Gesamtstrafenbildung wurde bisher noch nicht gemacht obwohl diese laut meinen Anwalt gemacht werden sollte. Normal sollte es laut seinen Ausagen eine Gesamtstrage von 1 Jahr und 9 Monate auf Bewährung geben (1 Jahr und 6 Monate aus dem ersten Urteil und die hälfte vom Strafbehl, also 3 Monat)
Nun hat mein Anwalt im Februar nach dem Strafbefehl gemeint, der 1. Bewährungsbeschluss sei aufgehoben, weil immer nur der zuletzt Erteilte Bewährungsbeschluss Gültigkeit hat.
Die Geldstrafe Zahle ich mtl. ab nur habe ich seit Juni keine Rate mehr der Schadenswiedergutmachung aus dem Alten Bewährungsbeschluss bezahlt. Da dieser laut aussage meines RA nicht mehr Gültig sei und es mir Finanziell nicht möglich war.
Nun bekomme ich gestern einen Brief vom LG das ich bitte doch nachweiße über die Schadenswiedergutmachung von 200.- mtl. erbringen sollte.
Nun meine Frage, ist der Beschluss immer noch Gültig und ich muss die 200.- mtl Zahlen oder weiß das LG nichts vom Urteil und dem neuen Beschluss vom AG am 29.2.
Meinem Bewährungshelfer liegt auch nur der letzte Beschluss vor. Mit was muss ich nun rechnen? Die Bewährung kann ja eigentlich deswegen nicht wiederrufen werden, ich habe alle Auflagen auf dem letzten Bewährungsbeschluss bisher erfüllt und werde dies auch weiter so tun.
Leider ist mein Anwalt diese Woche nicht zu ereichen und ich möchte nicht das es zu einer Anhörung kommt.
MFG