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Bevorteilung einzelner Kunden durch Verkäufer

6. Oktober 2007 12:59 |
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Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Hallo,wir haben eine Frage auf die wir keine Antwort finden. Wir sind gewerbliche Händler, die jeder für sich und als Konkurrent im Fabrikverkauf einkaufen und diese Waren online verkaufen. Die begehrteste Ware kommt teilweise nicht wie vorgesehen in den Verkaufsraum, weil eine der Verkäuferinnen diese Ware sobald diese im Fabrikverkauf eintrifft für eine weitere Konkurrentin reserviert und an diese dann verkauft. Dass es keine Missverständnisse gibt: Diese Ware wird nicht gestohlen oder unterschlagen, sondern nur den anderen Einkäufern, die diese Ware auch gerne hätten somit vorenthalten. Auch wird die Ware nicht speziell für diese Käuferin bestellt. Unsere Frage: Ist eine solche Reservierung und Bevorteilung einzelner Kunden seitens der Verkäuferin rechtlich zulässig oder müssen allen Käufern gleiche Chancen eingeräumt werden ? Wir würden uns sehr freuen, wenn jemand hier weiterhelfen könnte und bedanken uns schon einmal.

Sehr geehrte Fragende,

im Rahmen der Privatautonomie ist es dem Fabrikverkaufsunternehmen gestattet, selbst zu entscheiden, mit wem es welches Geschäft abschließen möchte, d.h. die Waren im Verkaufsraum sind nur die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (invitatio ad offerendum), das dann an der Kasse angenommen wird. Bis dahin kann es der Inhaber jederzeit auch verweigern.
D.h. wenn nun Sachen erst gar nicht Ihnen angeboten werden sondern einem anderen Unternehmen, so ist das die freie Entscheidung des Fabrikverkäufers.

Fraglich ist hier natürlich, ob der Chef des Unternehmens das weiß, denn ich denke, wenn Sie gute Kundin sind, dass das nicht in seinem Interesse sein kann. Ich denke, er weiss nicht, was die Verkäuferin hier macht.

Reden sie mit ihm, weisen ihn darauf hin und machen mit ihm vielleicht vorab schon ein Angebot, dass Sie dann den guten Zuschlag bekommen.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter



Rückfrage vom Fragesteller 6. Oktober 2007 | 18:33

Sehr geehrte Frau Dr. Seiter,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Sie haben mir weitergeholfen.

Der Chef des Unternehmens hat dies sogar untersagt.
Sie haben recht, er weiss es nicht. Ich habe nur nach einer Möglichkeit gesucht dies ohne Chef mit der Verkäuferin zu klären um für diese Probleme zu vermeiden. Aber es bleibt mir wohl keine andere Wahl als dies mit dem Chef zu besprechen.

Nochmal vielen Dank, mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. Oktober 2007 | 22:03

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

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