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Betrugsopfer Phishing/Geldwäsche durch Finanzvermittler, wie komm eich an mein Geld?

8. Februar 2007 07:29 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Hallo,

habe bei Ebay Artikel für über 800 Euro ersteigert. Das Ebay-Verkäuferkonto war geknackt, ich habe wohl auf das Bankkonto eines sogenannten Finanzvermittlers überwiesen, der das Geld dann per Money Transfer nach Russland weiterschickt.
Habe bei der Polizei den Bankkontoinhaber angezeigt.

Nun habe ich nur eine kurze Frage:
Falls der Kontoinhaber gefasst wird, bekomme ich dann automatisch mein Geld zurück?
Habe gelesen daß in früheren Fällen die Bank des Vermittlers das Geld zurückgebucht hat.
Oder muß ich mir einen Anwalt dafür nehmen um meine Ansprüche durchzusetzen? KAnn ich die Anwaltskosten auch vom Geldwäscher zurückbekommen?



8. Februar 2007 | 09:06

Antwort

von


(910)
Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Automatisch werden Sie Ihr Geld leider nicht wieder bekommen. Sollte der Kontoinhaber den Betrag nicht zu seiner Verfügung haben, wird er zwar als Betrüger bestraft werden, den entstandenen Schaden aber i.d.R. nicht wiedergutmachen können. Eine Rückbuchung durch die Bank ist nur dann möglich, wenn das Geld noch nicht von der Empfängerbank weitergeleitet wurde – dies kann ich mangels Kenntnis nicht beurteilen, doch zumeist ist eben dies längst geschehen, so dass eine Rückbuchung ausscheidet.

Sie können zivilrechtlich gegen den betrügerischen Finanzvermittler vorgehen und Ihren Schaden ersetzt verlangen; auch für etwaige Rechtsanwaltskosten müsste der Täter aufkommen.

Gerne vertrete ich Ihre Interessen.

Mit freundlichen Grüßen


Michael Böhler
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 8. Februar 2007 | 09:18

Hallo Herr Böhler,

vielen Dank für die Infos.
Es ist eine ganze Betrugs-Serie, ich bin nicht der Einzige und der Erste der den Kontoinhaber angezeigt hat.
Ich hoffe also daß das Konto bereits eingefroren ist.
Wie lange müsste ich warten um zivilrechtliche Schritte einzuleiten? Welche Infos bräuchte ein Anwalt, z.B. Sie ?
Würde eine Nachfrage bei der Polizei betr. Status der Anzeige etwas nützen?


Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. Februar 2007 | 09:30

Sehr geehrter Fragesteller,

grundsätzlich muss keine Frist abgewartet werden, um zivilrechtliche Schritte einzuleiten. Dem eingeschalteten Anwalt müssten alle den Fall betreffenden Informationen zu Täter und Tat bekannt sein. Nach Abschluss der Ermittlungen kann auch Einsicht in die Akten der Staatsanwaltschaft genommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

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