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Betrugsanzeige Kleinanzeigen

9. August 2016 09:47 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Tamas Asthoff

Mein Mann hat im Ebay eine Sache verkauft und dann nicht geliefert. Das lag aber daran daß der Kunde sich irgendwann nicht mehr gemeldet hat und durch einen Computervirus alle Daten verschwunden waren. Ein Jahr später kam eine Betrugsanzeige. Die Ware liegt immer noch hier (Autoteil). Lange Rede kurzer Sinn der Kunde will das Teil nicht mehr. Wenn ich ihm jetzt vor der Verhandlung sein Geld gebe und er zieht die Anzeige zurück, kann ich mir dann die Verhandlung ersparen ? Ich will da nicht hin.

Sehr geehrter Fragesteller!

Im Vorfeld einer Verhandlung gibt es immer die Möglichkeit zur Stellungnahme und Erörterung des Sachverhalts. Das ist der beste Zeitpunkt um die Einstellung des Verfahrens zu beantragen!

Die Wiedergutmachung des Schadens und ihre Bemühungen sind bei der Strafzumessung von Bedeutung!

Allerdings kann, je nach Stand des Verfahrens noch versucht werden, das Verfahren einzustellen oder per Strafbefehl zu beenden(--- keine Gerichtsverhandlung).

Das hängt aber auch davon ab ob Vorstrafen vorliegen.

Sie können mir gern mal schildern in welchem Stadium sich der Vorgang befindet.
Dazu können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ergänzung vom Anwalt 9. August 2016 | 10:21

Wenn der Staatsanwalt aber das öffentliche Interesse bejaht, spielt es keine Rolle ob die Anzeige zurück gezogen wird.

Die sofortige Rückzahlung sehe ich aber als grundlegende Bedingung fur einen glimpflichen Ausgang...

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