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Betrug & verstoß Uhebergesetz -

15. Oktober 2004 15:42 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Georg Calsow

Hallo,

hab fogendes problem.

also, im august 2003 wurde ich wegen betruges bei ebay angeklagt (als heranwachsender). wurde verurteilt zu

25 sozialstunden. und der richter meinte das es keinen eintrag im führungszeugniss gibt! hab aber nen job gefunden und der jugendgerichtshilfe bescheid gesagt. iich sollte

dann 250 € strafge zahlen 50€ für einen wohltätigen zweg und 200€ als entschäding an den betrogenen. die 50 € habe ich gezahlt. wegen den restlichen 200€ habe ich mich

schriftlich an den betrogenen gewendet. der hat sich nicht gemeldet.

hab dann paar wochen später post von seinem anwalt bekommen der das geld (1000€) zurück forderte. hab ich auch gemacht aber nur 900€, weil ich meinen job ende 2003

verloren hab. und meine wohnung mussste ich auch aufgeben.

habe dann eine weiter anklage erhalten(12/2003) wegen 43 fachen betrug (weiss ich nicht genau, habe keine unteragen mehr,aber auch als heranwachsender) und verstoß

gegen das urheber gesetz. war 21 als ich das gemacht hatte.

(wegen raubkopien von software die ich über ebay verkauft habe). Gesamtschaden ca 4000€

hab voll die panik bekommen und bin zu meinen eltern in die USA gegangen, anfang 2004. die haben mich überredet wieder nach deutschland zu gehen, ja jetzt bin ich hier

seit märz 2004. wohne bei einem freund und arbeite nebenbei. habe mich auch nicht angemekldet(meldestelle)... bin seit mai 22 jahre alt, keine ahnung was ich machen soll,



mit was kann ich jetzt rechnen,was soll ich machen? bitte helft mir!! bin verzweifelt!

MFG

John Doe

Sehr geehrter Herr Doe,
vor dem Hintergrund, dass gegen Sie u.a. eine Anklage wegen 43fachem Betrug vorliegt und Sie derzeit entweder nicht gemeldet sind oder sich jedenfalls nicht dort aufhalten wo Sie (noch) gemeldet sind, besteht die Gefahr, dass gegen Sie auch eine Haftbefehl vorliegt und Sie bereits gesucht werden.

Es erscheint ratsam, da Sie auch keine Unterlagen hinsichtlich der Ihnen vorgeworfenen Taten mehr haben, einen Anwalt aufzusuchen, damit dieser anhand der Akte zunächst den Stand des Verfahrens und den Tatvorwurf klären bzw. prüfen kann. Eventuell besteht auch die Möglichkeit einer Pflichtverteidigung, sodaß die Landeskasse jedenfalls einen Teil der Anwaltskosten trägt.

Sollte es zu einer Verurteilung kommen, hängt das Strafmaß von verschiedenen Faktoren ab: u.a. Anwendung von Jugend- oder Erwachsenstrafrecht, Höhe des Schadens, Geständis usw. Daher kann von hier dazu seriös keine Aussage gemacht werden.

Ich hoffe Ihnen etwas geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Calsow
Rechtsanwalt

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