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Betrügerische Fehllieferung bei Amazon

| 29. November 2022 19:56 |
Preis: 45,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe auf Amazon ein iPhone 13 mini bestellt. Es wurde auch ganz offiziell per Email (sogar mit einem Identifikationscode zur Annahme) die Lieferung angekündigt.
An der Tür wurde das Paket dann auch nach Benennung des Codes übergeben. Das Päckchen war unversehrt, und es war der mir bekannte Trekking Code aufgedruckt. Beim Öffnen (mit einem Zeugen) war jedoch ein billiger Kalender mit ungefähr der gleichen Größe und ungefähr dem gleichen Gewicht eines verpackten iPhones im Päckchen. Nach sofortiger Rückmeldung bei Amazon hieß es nur, ich solle das Päckchen mit dem Kalender am nächsten Tag dem Kurier wieder übergeben. In der Mail, die den Rückgabe-Antrag bestätigt, steht jedoch, dass ich den Original-Artikel zurücksenden solle, dies ist mir natürlich aus den oben genannten Gründen nicht möglich. Nach Rücksendung (des Kalenders statt eines iPhones) würde dann im Verlauf die Rückerstattung von circa 850 € erfolgen. Meine Frage ist nun: ich habe ursprünglich eine Ratenzahlung mit 0 % Zins bei Amazon als Zahlung gewählt, aktuell ist jedoch bisher die erste Rate von ca. 170€ noch nicht abgebucht. Lediglich eine Vorankündigung zur Abbuchung besteht. Ich habe im Internet recherchiert und gelesen, dass es hier wohl zu großen Problemen bei der Rückerstattung bei Amazon kommen kann.
Wäre es nun korrekt, diese Vorankündigung der Abbuchung zurückzuziehen und somit gänzlich kein Geld an Amazon zu senden (es wurde ja auch kein iPhone geschickt), dann bräuchte hier Amazon auch keine Rückerstattung machen und mir wäre das Geld weiterhin sicher?

29. November 2022 | 20:29

Antwort

von


(2034)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragensteller,

in der Tat würde es sich anbieten Anzeige bei der Polizei zu erstatten wie auch amazon und / oder dem Verkäufer umgehend per Einwurfeinschreiben die Täuschung unter Schilderung des Sachverhalts mitzuteilen und die Zahlung zu verweigern.

Die Abbuchung sollte man in der Tat blocken.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger


Bewertung des Fragestellers 29. November 2022 | 20:40

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