Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Betrogen

2. August 2006 22:11 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Beantwortet von

meine frage wäre wie komm ich aus meiner ehe raus ,ohne grossen verlust ,am 30.06.06 habe ich geheirate genua 4 wochen später hatt mich mein mann betrogen und verlassen ,kann ich von ihn ehegatenunterhalt erhalten auch wenn er arbeillosengeld 2 bekommt ??
wie ist es mir der miete wenn er noch im mietvertrag drinnen steh ,die bezahlt die Arge bis jetzt .
danke für ihre hilfe

3. August 2006 | 07:39

Antwort

von


(10)
Marktplatz 5
91785 Pleinfeld
Tel: 09144-94930
Web: https://www.anwaltskanzlei-pleinfeld.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

die von Ihnen aufgeworfene Frage beantworte ich unter Berücksichtigung der vorliegenden Informationen und Ihres Einsatzes wie folgt:

1. Sie können sich scheiden lassen. Eine Scheidung ist aber erst dann möglich, wenn die Ehegatten ein Jahr getrennt gelebt haben.
§ 1566 I BGB sagt:

"Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben."

Ein Scheidung ohne Trennungsjahr (Härtfallscheidung) ist meines Erachtens hier nicht möglich, da nach ständiger Rechtsprechung die Verletzung der ehelichen Treuepflicht keinen Fall für eine sofortige Scheidung darstellt.

2. Unterhaltsansprüche können nicht geprüft werden, da es an den notwendigen Angaben fehlt. Wenn Ihr Mann aber ALG II bezieht und dieses auch schon während der Ehedauer bezogen hat, fehlt es an der Leistungsfähigkeit, so dass Unterhaltsansprüche nicht bestehen dürften.

3.Hinsichtlich Miete kann ich derzeit keine Aussage treffen, da sie nicht mitteilen, welche Einkünfte sie haben. Die ArGE wird Ihre Leistungen wohl einstellen, sobald Ihr Mann ausgezogen ist.

Für Rückfragen im Rahmen der Nachfragefunktion stehe ich gerne zur Verfügung.Eine weitergehende Beratung und Vertretung ist allerdings nur außerhalb dieser Plattform möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Trögl
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

(10)

Marktplatz 5
91785 Pleinfeld
Tel: 09144-94930
Web: https://www.anwaltskanzlei-pleinfeld.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Familienrecht, Verkehrszivilrecht, Versicherungsrecht, Zivilrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER