Sehr geehrte Ratsuchende,
nach Ihrer Schilderung kann der Verwalter die Sache so nicht handhaben.
Die Nebenkostenabfrechnung ist erst dann fällig (und erst dann kann mit ihr aufgerechnet werden), wenn sie dem Mieter NACHVOLLZIEHBAR präsentiert wird und dazu gehören auch Einsicht in die Unterlagen und Erläuterungen.
Genau daran fehlt es hier offenbar, so dass derzeit eine Aufrechnung nicht in Betracht kommt.
Da Sie hier von "Miete eines Stellplatzes" sprechen, ist dann im Zweifelsfall der Vermieter (der nicht zwingend der Verwalter sein muss) Ihr Ansprechpartner.
Fordern Sie dieses schriftlich auf, die Nebenkosten nun ordnungsgemaäß aufzurechen und machen Sie deutlich, dass Sie bis dahin die NEBENKOSTEN zurückbehalten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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Ich bin Ihrem Rat gefolgt und habe am 27.12.2006 einen Brief an den Verwalter (Einschreiben mit Rückschein) geschickt, worin ich ihn aufgefordert habe, diese Nachzahlung der Betriebskosten zu erläutern. Ich habe wieder keine Antwort bekommen. In der letzten Woche bekam ich allerdings einen Brief vom 02.03.2007 des Verwalters, in dem er mich "letztmalig" auffordert, die Zahlung zu leisten, sonst wird er ohne weitere Ankündigung das Mietverhältnis nach § 543 Abs.3 Nr.1 kündigen, ein gerichtliches Mahn- und Klageverfahren gegen mich einleiten und mich mit den dadurch entstehenden Mehrkosten belasten. Darf der Verwalter so kündigen, wenn er die Betriebskostenabrechnung nicht offenlegt? Was raten Sie mir? Soll ich unter Vorbehalt zahlen?
Sehr geehrte Ratsuchende,
sofern Sie das Zurückbehaltungsrecht ausgeübt und das Geld gesondert bereit gehalten haben, kann der Verwalter nicht wirksam kündigen. Daher sollten Sie hier das Zurückbehaltungsrecht weiter ausüben.
Sollte die Kündigung Ihnen zugehen, setzten Sie sich mit mir in Verbindung.
Zahlen Sie nun fleißig "unter Vorbehalt" weiter, müssten SIE dann letztlich die Rückforderung einklagen, so dass ich dazu nicht raten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle