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Betrichtigung der Schufa !

16. März 2011 16:05 |
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Datenschutzrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Marion Deinzer

Sehr geehrte Damen und Herren ,

ich suche einen Anwalt der mir helfen kann meine Schufa Einträge löschen zu lassen .
Ich habe 3 Einträge die aber Erledigt sind bei der Schufa .
Wer kann mir 3 Schreiben schicken an die Gläubiger die auf Berichtigung der Schufa hinweissen damit meine Einträge vorzeitig gelöscht werden .
Bitte um Antwort
MFG

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:

Es ist leider nicht so einfach, bei der SCHUFA gespeicherte Daten löschen zu lassen, da bei der SCHUFA eingetragene Zahlungsverpflichtungen grundsätzlich bis zum Ablauf der Löschungsfrist gespeichert bleiben, auch wenn die Verpflichtungen sich erledigt haben und die Forderungen bezahlt wurden. Die Frist zur Löschung beträgt 3 Jahre seit Erledigung der Forderung. Danach erfolgt eine automatische Löschung.

Einen Anspruch gemäß § 35 BDSG auf vorzeitige Löschung vor Ablauf der 3-Jahres-Frist haben Sie nur dann, wenn die gespeicherten Daten falsch sind oder zu Unrecht gespeichert wurden.

Eine vorzeitige Löschung des Eintrags bei der SCHUFA ist aber dennoch möglich, wenn

- die Forderung der SCHUFA erstmals nach dem 1. Januar 2007 mitgeteilt wurde
- der Betrag der Forderung unter 1000 € oder bei 1000 € liegt
- die Forderung innerhalb eines Monats beglichen sowie vom Gläubiger der SCHUFA als beglichen mitgeteilt wurde
- die Forderung nicht tituliert wurde

Wenn auch nur einer dieser Punkte nicht zutrifft, bleiben die Daten weiterhin gespeichert.

Dennoch sollte parallel dazu versucht werden, die Gläubiger zur Mitwirkung aufzufordern. Man kann die Gläubiger anschreiben und diesen mitteilen, dass sämtliche Forderungen vollständig bezahlt wurden und sich demnach erledigt haben. Die Gläubiger sollten dann darum gebeten werden, der SCHUFA eine entsprechende Mitteilung zukommen zu lassen. In diesen Fällen werden die Einträge bei der SCHUFA zumindest als „erledigt" vermerkt.

Die SCHUFA ist nur unter den oben genannten Voraussetzungen verpflichtet, die Daten zu löschen. In der Regel erfolgt aber ein Sperrvermerk, bis die Angelegenheit abschließend geklärt ist.

Gerne bin ich bereit, für Sie im Rahmen einer Mandatierung entsprechende Schreiben an die Gläubiger zu verfassen. Die hier bezahlte Gebühr würde dann angerechnet werden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen zunächst weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Marion Deinzer
Rechtsanwältin

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Bitte nutzen Sie bei Unklarheiten die kostenlose Nachfragefunktion. Wenn Sie eine weitere Vertretung über die hier erteilte Erstberatung hinaus wünschen, bitte ich Sie, mich zunächst per E-Mail zu kontaktieren.

Ich weise Sie darauf hin, dass diese Plattform lediglich zur ersten rechtlichen Orientierung dient und eine ausführliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es ist nur eine überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems aufgrund Ihrer Angaben zum Sachverhalt möglich. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Angaben zum Sachverhalt kann sich eine abweichende rechtliche Bewertung ergeben.

Rückfrage vom Fragesteller 16. März 2011 | 19:23

Sehr geehrte Frau Deinzer,

ich bräuchte ihre Hilfe bei der Schufa Angelegenheit .

Mann könnte doch versuchen das mann die 3 Gläubiger per Anwalt schreiben aufvordert :

Das die Gläubiger diesen Eintrag zu unrecht eingetragen haben bei der Schufa .
Und somit eine löschung sofort zu veranlassen .
Ich schicke ihnen mal eine Selbst-Auskumpft zu Fr. Deinzer .
Vieleicht können wir es ja versuchen .
Die Forderungen sind bezahlt : Per Vergleich .
Die Gläubiger haben doch somit keine Verwendung für meine Daten mehr , und mann könnte es versuchen das sie das mitteilen das die Daten zu unrecht darein gekommen sind .
Würde gerne mal mit ihnen Telefonnieren .
MFG

Timo Brüggemann

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. März 2011 | 08:48

Vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Das Problem ist, dass die Gläubiger der SCHUFA zwar die Erledigung der Forderung mitteilen, selbst aber oftmals keinen Einfluss auf die Löschung der bei der SCHUFA gespeicherten Daten haben.

Sie können mich heute gern im Laufe des Tages anrufen.

Mit freundlichen Grüßen

Marion Deinzer
Rechtsanwältin

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