Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:
Es ist leider nicht so einfach, bei der SCHUFA gespeicherte Daten löschen zu lassen, da bei der SCHUFA eingetragene Zahlungsverpflichtungen grundsätzlich bis zum Ablauf der Löschungsfrist gespeichert bleiben, auch wenn die Verpflichtungen sich erledigt haben und die Forderungen bezahlt wurden. Die Frist zur Löschung beträgt 3 Jahre seit Erledigung der Forderung. Danach erfolgt eine automatische Löschung.
Einen Anspruch gemäß § 35 BDSG
auf vorzeitige Löschung vor Ablauf der 3-Jahres-Frist haben Sie nur dann, wenn die gespeicherten Daten falsch sind oder zu Unrecht gespeichert wurden.
Eine vorzeitige Löschung des Eintrags bei der SCHUFA ist aber dennoch möglich, wenn
- die Forderung der SCHUFA erstmals nach dem 1. Januar 2007 mitgeteilt wurde
- der Betrag der Forderung unter 1000 € oder bei 1000 € liegt
- die Forderung innerhalb eines Monats beglichen sowie vom Gläubiger der SCHUFA als beglichen mitgeteilt wurde
- die Forderung nicht tituliert wurde
Wenn auch nur einer dieser Punkte nicht zutrifft, bleiben die Daten weiterhin gespeichert.
Dennoch sollte parallel dazu versucht werden, die Gläubiger zur Mitwirkung aufzufordern. Man kann die Gläubiger anschreiben und diesen mitteilen, dass sämtliche Forderungen vollständig bezahlt wurden und sich demnach erledigt haben. Die Gläubiger sollten dann darum gebeten werden, der SCHUFA eine entsprechende Mitteilung zukommen zu lassen. In diesen Fällen werden die Einträge bei der SCHUFA zumindest als „erledigt" vermerkt.
Die SCHUFA ist nur unter den oben genannten Voraussetzungen verpflichtet, die Daten zu löschen. In der Regel erfolgt aber ein Sperrvermerk, bis die Angelegenheit abschließend geklärt ist.
Gerne bin ich bereit, für Sie im Rahmen einer Mandatierung entsprechende Schreiben an die Gläubiger zu verfassen. Die hier bezahlte Gebühr würde dann angerechnet werden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen zunächst weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Deinzer
Rechtsanwältin
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Sehr geehrte Frau Deinzer,
ich bräuchte ihre Hilfe bei der Schufa Angelegenheit .
Mann könnte doch versuchen das mann die 3 Gläubiger per Anwalt schreiben aufvordert :
Das die Gläubiger diesen Eintrag zu unrecht eingetragen haben bei der Schufa .
Und somit eine löschung sofort zu veranlassen .
Ich schicke ihnen mal eine Selbst-Auskumpft zu Fr. Deinzer .
Vieleicht können wir es ja versuchen .
Die Forderungen sind bezahlt : Per Vergleich .
Die Gläubiger haben doch somit keine Verwendung für meine Daten mehr , und mann könnte es versuchen das sie das mitteilen das die Daten zu unrecht darein gekommen sind .
Würde gerne mal mit ihnen Telefonnieren .
MFG
Timo Brüggemann
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Das Problem ist, dass die Gläubiger der SCHUFA zwar die Erledigung der Forderung mitteilen, selbst aber oftmals keinen Einfluss auf die Löschung der bei der SCHUFA gespeicherten Daten haben.
Sie können mich heute gern im Laufe des Tages anrufen.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Deinzer
Rechtsanwältin