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Betreuungskosten gem. § 39 Abs. 3 § 40 Abs. 1 Nr. 6 BSHG

15. August 2006 13:21 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere behinderte Tochter (35 Jahre) arbeitet in einer Behindertenwerkstatt in Kappeln an der Schlei. Zu diesen Unterbringungskosten werden wir mit monatlich € 26,-- herangezogen, unabhängig von der Höhe unseres Einkommens.
Meine Frage: Ist dies rechtens?

15. August 2006 | 13:37

Antwort

von


(910)
Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
E-Mail:


Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Online-Anfrage, die ich Ihnen auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Ein aktueller Bescheid, der sich auf Vorschriften des BSHG stützt, kann wegen der Tatsache, dass dieses Gesetz seit dem 1.1.2005 durch Neuregelungen in SGB XII und SGB IX ersetzt ist, fehlerhaft sein.

Grundsätzlich gilt bei der Heranziehung zu Unterhaltsleistungen der Grundsatz der Leistungsfähigkeit. Wenn Sie selbst bedürftig sind, können SIe niemanden anders unterstützen.

Abschließend beurteilt kann Ihr Fall aber erst nach Kenntnis Ihrer Eigentums- und Vermögensverhältnisse.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt



ANTWORT VON

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