Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere behinderte Tochter (35 Jahre) arbeitet in einer Behindertenwerkstatt in Kappeln an der Schlei. Zu diesen Unterbringungskosten werden wir mit monatlich € 26,-- herangezogen, unabhängig von der Höhe unseres Einkommens.
Meine Frage: Ist dies rechtens?
Trifft nicht Ihr Problem? Weitere Antworten zum Thema:
SGBSGB Tochter
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Online-Anfrage, die ich Ihnen auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Ein aktueller Bescheid, der sich auf Vorschriften des BSHG stützt, kann wegen der Tatsache, dass dieses Gesetz seit dem 1.1.2005 durch Neuregelungen in SGB XII und SGB IX ersetzt ist, fehlerhaft sein.
Grundsätzlich gilt bei der Heranziehung zu Unterhaltsleistungen der Grundsatz der Leistungsfähigkeit. Wenn Sie selbst bedürftig sind, können SIe niemanden anders unterstützen.
Abschließend beurteilt kann Ihr Fall aber erst nach Kenntnis Ihrer Eigentums- und Vermögensverhältnisse.