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Ueberprüfung einer Email von mir an eine Firma

7. März 2024 12:56 |
Preis: 30,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Bernhard Müller

kann ich das so schreiben ohne, dass mir hieraus was angehängt werden kann?

Text geht als Email, schon fertig vorformuliert. Brauche nur ein "GO" oder ein "Stopp", falls etwas besser raus oder umformuliert werden sollte.

"Sehr geehrter Herr [Name],ich wende mich heute an Sie in Bezug auf schwerwiegende Angelegenheiten bezüglich unseres vergangenen Projekts. Es ist bedauerlich festzustellen, dass trotz unserer Bemühungen um eine erfolgreiche Zusammenarbeit, mehrere Verstöße gegen vertragliche Vereinbarungen und gesetzliche Bestimmungen aufgetreten sind.Konkret möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es zu einem gravierenden Verstoß gegen das Urheberrecht gekommen ist. Die unerlaubte Verwendung und Weitergabe von Bildern meines Bootes ohne meine ausdrückliche Zustimmung stellt einen klaren Verstoß dar, der nicht toleriert werden kann.Darüber hinaus möchte ich auf den schwerwiegenden Motorschaden hinweisen, der aufgrund von Fahrlässigkeit bei der Inbetriebnahme des Bootes durch xxxx entstanden ist. Der Motor wurde überlastet, was zu einem Riss im Zylinderkopf führte. Dies war auch damals die Ursache für das Wasser im Motoröl bei der Übernahme des Bootes durch meine Kapitäne. Diese Überlastung hatte nun zur Folge, dass nun das Boot fahruntauglich durch diesen Motorschaden ist. Dies hat nicht nur erhebliche finanzielle Schäden verursacht, sondern auch mein Vertrauen in die Qualität Ihrer Arbeit nachhaltig erschüttert.Des Weiteren muss ich darauf hinweisen, dass die Qualität und Ausführung des Projekts erheblich von den vereinbarten Standards abwichen. Das von Ihnen gebaute Boot wies erhebliche Mängel auf, darunter ein Verstoß gegen die Gewichtsvorgaben, der das Boot nicht schwimmfähig gemacht hätte, wenn nicht zusätzliche Maßnahmen ergriffen worden wären. Die Kosten für die erforderlichen Nachbesserungen sowie die Anpassung des Bootes belaufen sich auf einen erheblichen Betrag von 20.000€, der mir zu Unrecht zur Last gelegt wurde.Darüber hinaus wurden weitere vereinbarte Arbeiten nicht ordnungsgemäß ausgeführt, wie etwa die Installation des Bugstrahlruders und der Heizung, sowie die Ignorierung von Anfragen und Aufträgen meinerseits. Beides führte nicht nur zu erheblichen finanziellen Verlusten meinerseits, sondern auch zu erheblichen Verzögerungen in der Fertigstellung des Projekts, was wiederum zu Mietausfällen führte.Angesichts der schwerwiegenden Folgen dieser Verstöße und Mängel erwarte ich von Ihnen ein angemessenes und großzügiges Angebot zur Wiedergutmachung der entstandenen Schäden. Bitte beachten Sie, dass dies meine letzte freundliche Aufforderung ist, bevor ich gezwungen bin, rechtliche Schritte einzuleiten.Zusätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass ich es als meine Verantwortung betrachte, potenzielle Kunden und Geschäftspartner vor den unzureichenden Leistungen von xxxx als auch von xxxxx zu warnen. Ich plane, meine Erfahrungen öffentlich zu machen, um andere vor ähnlichen Problemen zu schützen. Weitere Betroffene haben bereits ihre Unterstützung und Bestätigung meiner Erfahrungen zugesichert.Ich fordere Sie daher dringend auf, sich umgehend mit mir in Verbindung zu setzen, um eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist. Ich betone nochmals, dass ich bereit bin, eine faire und konstruktive Lösung anzustreben, bevor weitere Maßnahmen erforderlich werden.Ich erwarte Ihr Angebot bis zum 21.03.2024. Sollte ich bis dahin keine zufriedenstellende Antwort erhalten, sehe ich mich gezwungen, weitere Schritte zu unternehmen, um meine Rechte zu schützen.Mit freundlichen Grüßen,

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Unter der Voraussetzung dass die geschilderten Mängel wirklich bestehen und Ihnen deshalb ein Schaden entstanden ist, können Sie die E Mail so absenden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

FRAGESTELLER 26. September 2025 /5,0
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