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Besuchsrechte

5. August 2015 14:30 |
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Familienrecht


Beantwortet von


16:10

Ich bin von meinem exmann geschieden. Dieser übt ein 14tägiges besuchsrecht aus in den ferien weigert er sich die Kinder zu nehmen. Begründet das damit als alleinstehend zu gelten bei der Arbeit und somit keinen urlaub zu bekommen. Besteht aber auf sein recht die kinder alle 14 tage zu sehen. Haben die Kinder eine recht auf urlaub beim vater??

5. August 2015 | 15:22

Antwort

von


(1245)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nach § 1684 BGB haben die Kinder das Recht auf Umgang, der Vater ebenso, aber auch die Pflicht.

Er muss die Kinder die hälftige Ferienzeit nehmen.

Wenn er es nicht anders organisieren kann, kann er die Kinder in seiner Zeit auch in den Hort geben.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 5. August 2015 | 15:38

Gibt es hierüber den bereits Urteile wo der Vater verurteilt wurde die Kinder in den Ferien zu nehmen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. August 2015 | 16:10

Es gibt mit Sicherheit solche Urteile.

Die Frage ist aber, ob man den Vater wirklich zwingen will, die Ferienzeit mit den Kindern zu verbringen.

Solche erzwungenen Umgänge machen niemandem Spaß und bringen den Kindern im schlimmsten Fall gar nichts.

Sie können gerichtlich beantragen, dass der Vater auch die Ferienzeiten nehmen muss.

Vielleicht hat das Familiengericht einen positiven Einfluss auf ihn und er kann es künftig einrichten.

Wenn er aber wirklich nicht will / kann, würde ich dies im Interesse der Kinder nicht erzwingen.

ANTWORT VON

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