Guten Tag, grds. muss der Mieter Sie bei einem Beabsichtigten Verkauf auch in die Wohnung lassen. Dazu muss der Verkauf allerdings bereits beschlossen bzw. hinreichend konkretisiert sein. Dies ist hier nicht der Fall. Es waere anders wenn Sie sich zB einig waeren und einen Termin mit einem Makler oder Kunden haetten. Ein anderer Grund zur Besichtigung koennte allenfalls ein Schaden sein oder ein Mangel aber dann duerfen Sie auch nur den Teil der Wohnung besichtigen und nicht alles - was vermutlich ihre Intention war um einmal den allg. Zustand zu sehen. VG Schulze
Antwort
vonRechtsanwalt Mathias Schulze
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Hallo Herr Schulze,
danke für die schnelle Antwort!
D. h. dass die Besichtigungs-Verweigerung des Mieters korrekt ist und ich mich mit meiner Ex-Frau zum Verkauf der Wohnung erst einigen muss!?
VG
ja korrekt. Sie müssen sich da erst einig werden. VG Schulze
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