Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen im Rahmen der von Ihnen gebuchten Erstberatung wie folgt beantworten:
Ein Beschluss nach § 522 Absatz 2 ZPO
, mit dem eine Berufung durch einstimmigen Beschluss zurückgewiesen werden kann, bedarf keiner Rechtsmittelbelehrung; weder einer positiven, noch einer negativen; ihr Fehlen kann daher keinerlei Folgen haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Bei Unklarheiten in der Beantwortung können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Dies gilt jedoch nicht für neue oder nun neu aufgetretene Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
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