in 5 Metern Entfernen zu meinem 1920 gebauten und 2015 renovierten Haus wurden Spundwände für Bauarbeiten der Gemeinde gesetzt.
Vor/Nach den Bauarbeiten wurde das Haus von einem Sachverständen gesichtet. Nach den Bauarbeiten waren bereits vorhandene Risse in der Fassade verlängert. Die Bauarbeiten konnte ich im der Baustelle abgewandten Zimmer sehr deutlich spüren, der ganze Schreibtisch vibrierte intensiv.
Die Versicherung entgegnet mir , dass ich keinen Anspruch habe, da
"Die an Ihrem Gebäude vorhandenen Risse liegen alle nicht an der unmittelbar zur Baustelle grenzenden Gebäudeseite und sich nicht durchgängig. Ein Zusammenhang mit der Baumaßnahme ist daher nicht erkennbar". Zudem wird auf 286 ZPO Strengbeweise verwiesen.
Das durchgeführte Gutachten mutmaßt, das das Fundament des Hauses, analog ähnlichen Häusern in der Nachbarschafft, nicht sehr tief gründen würde.
Lohnt sich hier die Auseinandersetzung mit der Versicherung?
Wie soll ich als Hausbesitzer auch nur ansatzweise belegen, wie intensiv die Spundungsarbeiten waren?
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Dass ein gegnerischer Versicherer die Leistung verweigert, ist zunächst nicht überraschend. Ob sich die Auseinandersetzung lohnt, hängt davon ab, ob Sie beweisen können, dass die von der Gemeinde vorgenommenen Bauarbeiten des Zustand Ihres Hauses verschlechtert haben. Dieser Beweis kann ggf. durch Einholung eines Sachverständigengutachtens gelingen. Vor einem Prozess können Sie bereits einen Privatgutachter, also einen eigenen Sachverständigen, hinzuziehen und diesen aufklären lassen, mit welcher Wahrscheinlichkeit dieser Beweis zu führen ist und die weiteren Schritte anschließend planen. Im Rahmen dieser Plattform ist eine abschließende Beurteilung leider nicht möglich.