Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Berufliche Auszeit und Finanzamt

| 17. Juni 2013 18:02 |
Preis: 63€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Steuerrecht


Beantwortet von


07:56

ich habe mir im letzten Jahr eine berufliche Auszeit genommen und war vom 01.01.2012 bis 01.07.2012 arbeitslos Ich hatte in dieser Zeit keine Arbeitslosenhilfe bezogen und auch nicht das Arbeitsamt informiert. Davor und danach war ich als Angestellter beschaeftigt.

Nun habe ich im Mai meine Einkommensteuererklaerung an das Finanzamt versandt. Jetzt erhalte ich aber ein Schreiben vom Finanzamt mit der Bitte um "Nachweise fuer die Zeit der Nichtbeschaeftigung", es werden genannt: Paragraph 90, 93, 97 und 144 AO.

Das Problem ist, dass ich in dieser Zeit wirklich nichts beruflich gemacht hatte (außer mich zu bewerben) und auch keine weiteren Einnahmen hatte.

Meine Fragen
Wie kann ich dem Finanzamt "Beweise" liefern, dass ich nicht gearbeitet habe? Muss ich dies überhaupt beweisen?
Wie kann ich auf das Schreiben des Finanzamt reagieren?

Wie kann ich vorgehen, wenn das Finanzamt mir nicht glaubt?

Gruß und vielen Dank

17. Juni 2013 | 18:24

Antwort

von


(417)
Kurfürstendamm 167-168
10707 Berlin
Tel: 030 577 057 75
Web: https://www.kanzlei-grueneberg.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Sie sind ja nicht verpflichtet, solche Informationen zu liefern, Sie würden dann aber die Gefahr laufen, dass eine Schätzung von Einkommen erfolgt.

Sie sollten daher die Kündigung Ihres Arbeitsvertrages vorlegen (oder ähnliches) und dieser eine schriftliche Erklärung beifügen, aus der hervorgeht, dass Sie eben keine Tätigkeit ausgeübt haben, da Sie sich eine berufliche Auszeit genommen haben.

Erklären Sie auch, dass Sie keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Sie sollten auch ansatzweise darlegen, wovon Sie in der Zeit gelebt haben.

Ich gehe dann davon aus, Sie werden kein Problem mehr haben. In der Regel geht es dem FA darum zu erfahren, ob Sie Arbeitslosengeld erhalten haben, da diese Einfluss auf Ihren Steuersatz hätten.

Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen

Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
Mitglied der Rechtsanwaltskammern Berlin & Madrid

Tauentzienstr. 7a
10789 Berlin

berlin@kanzlei-grueneberg.de
Tel.: 030 577 057 75
Fax.: 030 577 057 759


Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Fachanwalt für Migrationsrecht

Rückfrage vom Fragesteller 24. Juni 2013 | 05:50

Sehr geehrter Herr Grueneberg,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Allerdings möchte ich Sie noch bitten, meine letzte Frage meiner Fragestellung zu beantworten:
> Wie kann ich vorgehen, wenn das Finanzamt mir nicht glaubt?

Gruß und vielen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. Juni 2013 | 07:56

wenn das FA Ihnen nicht glaubt, dann wird dieses einen Einkommensteuerbescheid erlassen der höhere Steuer festsetzt, als Sie zahlen müssten.

Einziges was Sie dann machen können, ist Einspruch innerhalb eines Monats einzulegen.

Bewertung des Fragestellers 16. Juli 2013 | 05:59

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M. »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 16. Juli 2013
4,8/5,0

ANTWORT VON

(417)

Kurfürstendamm 167-168
10707 Berlin
Tel: 030 577 057 75
Web: https://www.kanzlei-grueneberg.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Fachanwalt Migrationsrecht