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Bergname auf Stirnband drucken und verkaufen

7. Dezember 2018 06:48 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Dr. Lars Maritzen LL.B MLE

Darf der Name eines Berges mit dessen Abbildung als Silhouette und Höhenmeterangabe z.B. auf ein Stirnband gedruckt und dann verkauft werden (Gewerbe vorausgesetzt)? Oder muss das Ganze allgemeiner, d.h. ohne Bergname, gehalten werden? Die Namen von Naturschönheiten können doch markenrechtlich nicht geschützt werden oder?

Vielen Dank im voraus!

Eingrenzung vom Fragesteller
7. Dezember 2018 | 06:55

Schönen guten Morgen,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Es ist (leider) tatsächlich so, dass einige Bergnamen auch als Marke geschützt sind, z.B „der Watzmann"

https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020161017902/DE
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020162023477/DE
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020170036221/DE

Daher wird es hier entscheidend darauf ankommen, welchen Bergnamen Sie verwenden wollen. Sind Sie daher bitte kurz so nett und würden mir dies hier oder per E-Mail, wenn Sie es nicht öffentlich angeben wollen, offenlegen. Dann gehe ich genau darauf ein.

Beste Grüße & schönen Tag noch

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