Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Dame,
auf Grundlage der geschilderten Details erlaube ich mir, Ihre Frage wie nachfolgend summarisch zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass bedingungsgemäß eine Erstberatung geboten wird, die eine genaue und abschließende weiterführende Beratung nicht ersetzt!
Ausgehend von Ihren vertraglichen Wünschen erkenne ich nicht, woher das Reiseunternehmen auf die Idee kommt, Sie vertraglich an die diktierten Bedingungen zu binden. Vor dem Hintergrund, dass die Abweichungen auch nicht in einer Reisebestätigung niedergelegt wurden, schlage ich Ihnen vor, dass Sie einen Rücktritt vom Reisevertrag schriftlich erklären, da die akzeptieren Bedingungen (s. Ihre EMAILS) offenbar nicht erfüllt werden können. Ob die AGB hier überhaupt Vertragsbestandteil sind, ist fraglich. Bitte haben Sie im Verständnis, dass ohne konkrete Prüfung der Schriftstücke keine abschließende Beratung möglich ist. Auch die Korrespondenz kann hier nicht skizziert werden. Bitte suchen Sie einen Kollegen vor Ort zur weiterführenden Beratung auf.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Für eine weitere Vertretung schreiben Sie mich bitte ausschließlich über die untenstehende email an, ich rufe dann gerne zurück!
Hochachtungsvoll
Rechtsanwalt Hinrichs
rahinrichs@gmx.de
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
viele Danke für die prompte Antwort, von der ich mir einen ersten rechtlichen Überblick erhofft habe.
Die in meiner Frage diktierten Bedingungen befinden sich auf den Reisekatalog des Veranstalters, aus dem ich mir die Reise ausgesucht habe. Da diese für mich nicht schlecht wären, möchte ICH den Reiseveranstalter an seine Bedingungen binden.
Wie bereits geschildert, habe ich den Reiseveranstalter per Fax bereits aufgefordert, mir die Anzahlung zurückzugeben, weil die Bedingungen nicht erfüllt werden können. Da dieser dennoch Stornierungskosten von mir haben will, dachte ich nun, ich fordere den Veranstalter unter Berufung auf seine allgemeinen Reisebedingungen zur Aushändigung einer nachvollziehbaren Reisebestätigung auf, was ich seiner Meinung nach gebucht habe, damit auch ich als Kunde das mal weiß und entsprechend disponieren kann.
Und wenn die Reisebedingungen oder AGB nicht Vertragsbestandteil sind, was denn dann?
Danke für Ihre Nachfrage. Ich weise am Rande darauf hin, dass Ihre Frage sowie der Einsatz den Umfang meiner Antwort vorgeben.
Ein Vertrag setzt immer auch einen Vertragsschluss in rechtlich bindender Form voraus, was ich hier nur in Ihrer Email erkennen kann. Wenn nun ein modifizierendes Angebot nach Ihrer Schilderung seitens des Betreibers vorliegt, müssen Sie dies auch angenommen haben. Wenn dies ausscheidet, können auch nicht die AGB Bestandteil sein. Denkbar ist aber, wenn ein Vertrag behauptet wird, dass Sie OHNE ANERKENNUNG EINER RECHTSPFLICHT, dann auch auf Einhaltung der AGB pochen können. Allerdings führt dies dann nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages. Entscheidend ist, dass Sie darauf bestehen müssen, dass kein Vertrag (mangels Fixierung) in Abweichung von Ihrem Angebot besteht und daher die Stornokosten nicht belastet werden können.
Gruß