Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Berechtigt ein ziviler Haftbefehl zur Hausdurchsuchung?

7. Juni 2018 18:48 |
Preis: 52€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Insolvenzrecht


Beantwortet von

Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich wüsste gerne, ob ein ziviler Haftbefehl auch gleichzeitig zur Hausdurchsuchung berechtigt. Ich befinde mich zur Zeit für einige Monate im Ausland und in meiner Abwesenheit hat die Gerichtsvollzieherin mich zu einer Vermögensauskunft aufgefordert, das ganze unter Androhung von Beugehaft. Ich habe Ihr mitgeteilt, dass ich mich noch bis Herbst im Ausland aufhalten werde und mich danach um Ihre Anfrage kümmere. Sie möchte den Haftbefehl aber trotzdem jetzt ausstellen lassen. Mich interessiert nun, ob die Gerichtsvollzieherin in meiner Abwesenheit mit Hilfe eines Haftbefehls auch in mein Haus, in dem mein Mann und meine Tochter wohnen, eindringen könnte, um mich zu suchen. Ich möchte meinen Mann und meine Tochter nicht einer solchen Situation aussetzen.
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

7. Juni 2018 | 21:05

Antwort

von


(1624)
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Regelung zum Erlass eines Erzwingungshaftbefehls ist § 802g Abs. 1 ZPO geregelt. Der Gläubiger kann im Rahmen der Zwangsvollstreckung einen Antrag auf Erzwingungshaft nach § 802g ZPO stellen.

Für die Durchsuchung der Wohnung zur Ermittlung von pfändbaren Gegenständen bedarf es einer Durchsuchungsanordnung durch das Vollstreckungsgericht. D.h. der Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft berechtigt nicht gleichzeitig zur Durchsuchung der Wohnung im Rahmen einer Pfändungsmaßnahme. Hier bedarf wie ausgeführt eines gesonderten Beschlusses.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

Rückfrage vom Fragesteller 8. Juni 2018 | 12:36

Hallo,

wenn also die Polizei mit dem Haftbefehl klingelt, mein Mann die Tür öffnet und sagt, seine Frau ist nicht da, muss die Polizei dann wieder gehen? Oder dürfen Sie das Haus betreten, um festzustellen, ob die gesuchte Person wirklich nicht da ist?

Vielen Dank!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. Juni 2018 | 14:40

Vielen Dank für die Rückmeldung.

Die Polizei wird allenfalls in Begleitung der Gerichtsvollzieherin erscheinen. Wie ausgeführt benötigt der Gerichtsvollzieher aber einen Durchsuchungsbeschluss. Aus meiner Sicht macht es Sinn, wenn Sie die Gerichtsvollzieherin in den Sprechzeit anrufen und die weitere Vorgehensweise abstimmen, um ein Erscheinen der Gerichtsvollzieherin an Ihrem Wohnsitz zu vermeiden.

Mit besten Grüßen

Marcus Schröter
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

(1624)

Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Vertragsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER