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Berechnung der Schadenshöhe

8. August 2009 14:12 |
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Schadensersatz


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich bin im Eigentum eins Tiefgaragenteils (Brandabschnitt). Dieser ist unvermietet. Davor befindet sich ein weiterer Abschnitt im Fremdeigentum. Ich habe dort Geh/Fahrrechte.
Die Nutzung meines Abschnitts wurde mir untersagt. Grund war,das der Eigentümer des vorgelagerten Abschnitt zwingende Brandschutzauflagen nicht erfüllt. Bisher war mir das egal, da ich meinen Abschnitt ebenfalls nicht nutze. Nun habe ich einen Käufer für meinen Garagenabschnitt. Der kauft aber nur, wenn ich kurzfristig die Nutzung herstelle. Ich möchte nun den Eigentümer des anderen Abschnittes auffordern, schnellstens die Brandschutzauflagen zu erfüllen, damit mein Abschnitt benutzbar und damit verkäuflich wird.
Falls dieser sich weigert möchte ich Schadenersatz androhen. Wie könnte die Höhe berechnet werden?

8. August 2009 | 15:28

Antwort

von


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78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Sofern der Eigentümer des vorgelagerten Abschnitts die ihm obliegenden Brandschutzauflagen schuldhaft nicht erfüllt und Sie deswegen Ihren Garagenabschnitt nicht verkaufen können, kann Ihnen ein Schaden in Höhe des nicht realisierten Kaufpreises als entgangenen Gewinn im Sinne von § 252 BGB zustehen. Sie müssen darlegen und beweisen können, dass der Schaden tatsächlich in dieser Höhe besteht, wobei als Anhaltspunkt die für vergleichbare Garagenplätze in der Umgebung erzielten Kaufpreise herangezogen werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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