Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und möchte diese aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes wie folgt summarisch beantworten:
So wie ich Ihr Zitat aus dem Übergabeprotokoll verstehe, sind dort als einzige Mängel die Stellen, die nachgestrichen werden müssen aufgeführt. Diese Arbeiten sollten vom Vermieter durchgeführt werden, Sie sollten dafür 200,00 EUR zahlen.
Grundsätzlich ist es so, dass von Ihnen durchgeführte Renovierungsarbeiten, wie hier das Verlegen des Laminats, ordnungsgemäß durchgeführt werden müssen. Das heisst, dass Ihr Vermieter, wenn die Mängel tatsächlich bestehen sollten, einen Anspruch darauf hätte, dass die „fehlerhafte“ Arbeit entfernt und durch eine ordnungsgemäße ersetzt wird.
Allerdings hat hier ja schon die Übergabe der Wohnung inklusive Protokoll stattgefunden. Das Übergabeprotokoll, wenn es von beiden Parteien, also Mieter und Vermieter, unterschrieben wurde, dient dazu, vorhandene Mängel endgültig festzustellen. Wenn also in Ihrem Protokoll steht, dass bis auf die konkret benannten Mängel die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand ist, kann Ihr Vermieter keine Forderungen wegen Mängeln mehr gegen sie durchsetzen. Er hätte diese dann in dem Protokoll rügen müssen.
Sollten sich also nicht noch aus Ihrem Mietvertrag bestimmte Verpflichtungen bezüglich des Bodens und dessen Wiederherstellung oder ähnliches ergeben, kann Ihr Vermieter nach Unterzeichnung des Übergabeprotokolls seine nun an sie gestellten forderungen nicht mehr durchsetzen. Ich schlage Ihnen vor, dies Ihrem Vermieter mitzuteilen und, wenn er weiter auf seinem Anspruch besteht, einen Anwalt bzw. eine Anwältin in ihrer Nähe aufzusuchen.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weiter geholfen zu haben und stehe Ihnen im Rahmen der einmaligen Nachfragefunktion gerne weiter zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Nicole Maldonado
Sehr geehrte RA Maldonado,
vielen Dank für die aufschlußreiche Beantwortung meiner Frage!!
Eine Nachfrage habe ich noch:
Darf mein Vermieter mein Sparbuch mit der Mietkaution behalten,wenn er weiterhin auf seinen Forderungen (neuer Teppichboden )besteht?
Zwar kann der Vermieter grundsätzlich die Kaution dafür verwenden, Mängel, die während der Mietzeit aufgetreten sind zu beseitigen. In Ihrem Fall ist es aber nunmal so, dass er das Übergabeprotokoll unterschrieben hat. Die Mängel, die er Ihnen nun zur Last legt, hätte er bei der Wohnungsübergabe auch erkennen können. Insofern kann er die Kaution nicht wegen des Teppichbodens einbehalten.
Ob er dies wegen noch zu erfolgender Nebenkostenabrechnungen etc. könnte, ist eine andere Frage. Den angeblich vorhandenen Mangel des Bodens kann er wegen des Übergabeprotokolls nicht mehr geltend machen. Wenn also sonst keine Hindernisse bestehen muss Ihnen Ihr Vermieter spätestens 6 Monate nach Ende des Mietverhältnisses die kaution zurück geben.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Nicole Maldonado