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Beleidigung als Lügner und Verunglimpfung

23. Oktober 2015 02:31 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Ich bin in unserer Firma für den Betrieb von automatisierten Anlagen und die Sicherstellung unserer Qualität der Produkte aus unseren Anlagen verantwortlich. Eventuelle Qualitätsprobleme stelle ich einem Prozessbegleiter vor, der diese Probleme aufnimmt und Lösungsansätze generieren soll, falls unser Standardverfahren keine weiteren Möglichkeiten aufzeigt. Es werden Fehler von mir an unseren Prozessbegleiter herangetragen und diese aufgezeigt. Dieser geht mit der Aussage davon:"Ich kümmere mich darum." Danach passiert erst mal nichts und die Fehler werden immer wieder gemeldet. Von mir und auch von anderen Kollegen. Derweil laufen fehlerhafte Produkte in den Vertrieb und wohl auch zum Kunden, ohne dass etwas passiert. Vorgesetzte stellen fest, dass im Prozess etwas "faul" ist und stellen Fragen an unsere vorgesetzten Personen, die dann eine Gesprächsrunde einberufen, um das Thema zu klären. Meine Aussagen dazu ist dann, dass der Fehler seit ca. 3 Monaten besteht, und dass ich eine Vermutung habe, voran es liegt, aber unser verantwortlicher Prozessbegleiter keine Maßnahmen einleitet. Darauf hin beschuldigt mich unser Prozessbegleiter, dass ich ihn nie darauf hingewiesen hätte, vor allen Kollegen und Vorgesetzten und stellt mich damit als Lügner dar und beschuldigt mich der Verfehlung bei der Ausführung der Arbeitsanweisung. Dies ist schon mehrmals passiert und ich weiß nicht mehr, wie ich mich wehren soll. Ich mache meine Arbeit nach Vorschrift und werde dafür denunziert. Die meisten Kollegen sind schon so eingeschüchtert, dass sie die Fehler "übersehen", für die unsere Firma immerhin 30 Jahre Garantie übernimmt.
Was kann ich tun?

23. Oktober 2015 | 08:21

Antwort

von


(2929)
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Sehr geehrter Ratsuchender,


den Fehler "übersehen" wäre eine Pflichtverletzung, die nicht zu empfehlen ist.

Daher werden Sie die Fehlermeldung manifestieren müssen, so dass diese in Schriftform ausgeführt werden sollte.


Hinsichtlich der beleidigenden Äußerungen haben Sie zwar einen Unterlassungs- und Widerrufsanspruch, müsste dabei aber eben Ihre Fehlermeldung nachweisen können.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


Rückfrage vom Fragesteller 4. November 2015 | 01:54

Sehr geehrter Herr Bohle,

vielen Dank für Ihre Antwort. Leider habe ich das Problem, dass zwar die Fehler in einem Fehlerprotokoll von uns Mitarbeitern handschriftlich erfasst werden, diese Fehler auch in einer Exeldatei eingetragen werden, aber es kein Protokoll gibt, das die Vorstellung des Fehlers beim verantwortlichen Prozessbegleiter belegt. Etwaige Fehler werden ja im Rahmen unserer Möglichkeiten, in Eigenregie abgearbeitet und nur das Prozedere wird protokolliert. Der Einführung eines weiteren Protokolls, bei dem ich als Mitarbeiter unterschreibe und der Prozessbegleiter ebenfalls, wurde von ihm abgelehnt. Ich habe also keine Möglichkeit, jetzt oder in Zukunft, zu beweisen, dass ich ihm jemals einen Fehler vorgestellt habe und bin damit seiner Willkür ausgesetzt. Was nun?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. November 2015 | 08:38

Sehr geehrter Ratsuchender,


schicken Sie die schriftliche Fehlermeldung an den Vorgesetzten; geht es hausintern nicht, schicken Sie es ihm per Einwurfeinschreiben mit einer Durchschrift an die Firmenleitung. Machen Sie bei der Durchschrift deutlich, dass die Fehlermeldungen sonst unterdrückt werden.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


ANTWORT VON

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