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Beleg Heizungsableser

23. März 2012 09:36 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


17:57

Hallo, gestern war der Heizungsableser da, alles ruckzug abgelesen, die Röhrchen in einen Eimer mit anderen geworfen, sich seine Notizen gemacht und wollte weg. Ich fragte ihn nach einen Beleg was er denn da abgelesen hat und er verweigerte mir diesen.Wie kann ich was beweisen wenn die Zahlen von ihm höher ausfallen als das was ich mir notiert hatte?????

23. März 2012 | 10:14

Antwort

von


(1189)
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:


Ein Beleg des Ablesers ist nicht entscheidend. Wichtig ist, dass Sie selbst eine Ablesung vorgenommen haben.
Wenn kein von Ihnen unterzeichnetes Ableseprotokoll vorliegt, haben Sie auch etwaige unrichtige Ablesewerte nicht akzeptiert. Sinnvoll ist es aber, bei einem Ablesetermin einen Zeugen dabei zu haben.
Sie können Ihr Ableseergebnis aber von einem Zeugen bestätigen lassen und dies schriftlich festhalten.


Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.




Rechtsanwalt Karlheinz Roth

Rückfrage vom Fragesteller 23. März 2012 | 10:40

Danke. Was ist wenn die Zahlen abweichen, wie will er denn beweisen was er aufgeschrieben hat??

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. März 2012 | 17:57

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihren Nachtrag.

Das wird dann sehr schwierig, wenn Sie für Ihre Ablesung einen Zeugen benennen können.



Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth

ANTWORT VON

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