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Beitragsbescheide für Abwasseranschluss bezahlen oder nicht

14. August 2012 13:33 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Kurz zum Sachverhalt. Mein Grundstück liegt im Land Brandenburg, in Bernau.
Vor ca. 1,5 Jahren wurde mir mitgeteilt, dass die Abwassererschließung der noch nicht erschlossenen Grundstücke mittels Abwasserdruckleitung im öffentl. Straßenland geplant ist. Dagegen habe ich sofort Einspruch eingelegt und die Planung/Erschließung mittels einer normalen Freispiegelentwässerung gefordert.
Der WAV (Wasser- und Abwasserverband Panke/Finow)ist trotz zwischenzeitlich mehrfacher Einsprüche nie wirklich darauf eingegangen und hat vor ca. 4 Monaten Tatsachen geschaffen.

Er verlangt nun, dass ich zu meinen Lasten auf meinem Grundstück eine Abwasserhebeanlage errichten und mich an die zwischenzeitlich realisierte Abwasserdruckleitung anschließen lassen soll. Zudem solle ich den gleichen Erschließungsbeitrag (Baukostenzuschuß für die öffentliche Erschließung) bezahlen, wie Grundstücke in Bernau, welche eine normale Freispiegelentwässerung im öffentlichen Straßenland haben (Regelfall in Bernau). Ich habe dem WAV mehrfach mitgeteilt, dass ich hier den Gleichheitsgrundsatz, welcher durch die Verfassung der BRD garantiert ist, verletzt sehe. Es kann doch nicht sein, dass ein Großteil der Grundstücke in Bernau eine Freispiegel- entwässerung erhalten, und sich direkt daran anschließen können und wir sollen nun für ca. 4.000 € zu unseren Lasten zusätzlich eine eigene Hebeanlage auf unserem Grundstück errichten, zzgl. die gleichen Anschlusskosten wie Grundstücke mit einer Freispiegelentwässerung bezahlen.

Ich habe mich in Berlin erkundigt. Hier zahlt der Grundstückseigentümer die gleichen Anschlusskosten und Baukostenzuschüsse, wie Grundstücke, welche eine Freispiegelentwässerung erhalten, dafür baut/bezahlt und wartet/überwacht die Hebeanlage auf dem Grundstück, der Versorger = die Berliner Wasser- und Abwasserbetriebe.

Zwischenzeitlich sind die Gebührenbescheide der WAV eingegangen und ich habe diese als unzulässig, fehlerhaft, z.T. nicht prüfbar und daher nicht fällig zurückgewiesen.

Bisher habe ich keine Reaktion des WAV auf meine Einspruche/meinen Widerspruch erhalten.

Nun ist auch noch eine Mahnung mit Verweis auf Zwangsvollstreckung eingetroffen, für den Fall das ich nicht innerhalb einer Woche zahle.

Die Frage ist, muss/sollte ich nun zahlen unter Vorbehalt? Wenn ja, dann müssste ich ja klagen um Recht zu bekommen. Oder sollte ich weiterhin Widerspruch gegen die Mahnung und ggf. eintreffende Zwandsvollstreckungsmaßnahmen einlegen und weiterhin nicht zahlen? Dann müsste ja der WAV gegen mich klagen, wenn er das Geld haben will.

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