Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Beihilfe durch Nicht-Löschen
Grundsätzlich haftet jeder admin die freigeschaltenen Kommentare, egal ob er selbst den Kommentar freigegeben hat oder nicht.
Alles, was z.B. Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder Markenrechte verletzt, beleidigend oder nachweislich falsch ist, muss schnell gelöscht werden.
Da Sie als admin eine Garantenstellung haben, kommt sogar eine Beihilfe durch Unterlassen in Betracht. Dies aber nur in Extremfällen, denn Ihnen müsste Vorsatz bzgl. der Haupttat und der Beihilfehandlung nachgewiesen werden.
Es ist also Ihre Pflicht, rechtswidrige Inhalte zu löschen.
2. Eine Strafvereitelung ist dies dagegen nicht.
Es ist fraglich, ob bereits der Tatbestand erfüllt ist, da Sie als admin eben die Pflichten haben, rechtswidrige Inhalte zu löschen. ihr Verhalten ist daher sozial-adäquat und somit fehlt es an der objektiven Zurechenbarkeit.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Richter
Antwort
vonRechtsanwalt Matthias Richter
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