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Beihilfe zur Volksverhetzung als Admin eines Gruppenchats

| 8. Oktober 2022 18:19 |
Preis: 50,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

Es geht um folgendes Szenario:

In verschiedenen Gruppenchats, mit jeweils < 20 Mitgliedern habe ich Administratoren oder Moderationsrechte. Diese ermöglichen es mir bspw. Chaträume zu öffnen und zu schließen, oder auch Inhalte aus dem Chat zu entfernen. Im Falle der Administratorenrechte könnte ich auch den Gruppenchat "Server" komplett löschen, und nicht nur einzelne Räume oder Nachrichten.

Keiner dieser Gruppenchats ist darauf ausgelegt illegale Inhalte oder kriminelles Verhalten zu fördern, es handelt sich primär um Freundes- und Hobbygruppen. Es kommt jedoch gelegentlich vor, dass manche Mitglieder Memes oder Sprüche im grenzwertigen Bereich teilen (Ich denke hier an mögliche Verletzungen von § 130 StGB Abs 2 oder 3).

Als Laie fühle ich mich nun unsicher, wie ich handeln soll wenn solch ein Inhalt geteilt wird.

Wenn ich diese Beitrage nun nicht entferne, so befürchte ich, dass ich mich ggf. der Beihilfe strafbar mache. Als Admin habe ich den Chat erstellt, und als Admin / Moderator trage ich zu dessen erhalt bei, und biete damit die Möglichkeit der "Verbreitung". Ich zahle jedoch keine Server-Kosten und betreibe nur in den seltensten Fällen irgendeinen Aufwand.

Wenn ich diese Inhalte aber entferne, so fürchte ich, dass ich mich ggf. der Strafvereitelung schuldig mache. Hat bspw. der Einreicher des Inhalts durch das Teilen eine Straftat begangen, so könnte mein Entfernen des Inhalts eine eventuelle Strafe verhindern.

Nach § 258 Abs 5 ist es jedoch meinem Verständnis nach straffrei, wenn ich eine Strafvereitelung begehe, mit der ich zumindest zum Teil bewirken will, dass ich selbst bestraft werde.

Wäre es nun also für mich rechtlich unproblematisch, wenn ich solche Inhalte entferne, auf Grund der Befürchtung man könnte mich als Gehilfe bestrafen? Oder übersehe ich hier etwas?

Ich bitte um Verzeihung für den langen Beitrag / die komplizierte Sachlage, und hoffe Sie können mir hier helfen.

MfG

8. Oktober 2022 | 18:49

Antwort

von


(879)
Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
Tel: +4917664624234
Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Beihilfe durch Nicht-Löschen
Grundsätzlich haftet jeder admin die freigeschaltenen Kommentare, egal ob er selbst den Kommentar freigegeben hat oder nicht.
Alles, was z.B. Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder Markenrechte verletzt, beleidigend oder nachweislich falsch ist, muss schnell gelöscht werden.

Da Sie als admin eine Garantenstellung haben, kommt sogar eine Beihilfe durch Unterlassen in Betracht. Dies aber nur in Extremfällen, denn Ihnen müsste Vorsatz bzgl. der Haupttat und der Beihilfehandlung nachgewiesen werden.

Es ist also Ihre Pflicht, rechtswidrige Inhalte zu löschen.

2. Eine Strafvereitelung ist dies dagegen nicht.
Es ist fraglich, ob bereits der Tatbestand erfüllt ist, da Sie als admin eben die Pflichten haben, rechtswidrige Inhalte zu löschen. ihr Verhalten ist daher sozial-adäquat und somit fehlt es an der objektiven Zurechenbarkeit.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
RA Richter


Bewertung des Fragestellers 8. Oktober 2022 | 19:02

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Hallo,

Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort, sie hat mir definitiv weitergeholfen.

Ich werde mich nach Ihrer Antwort richten, und (potentiell) rechtswidrige Inhalte löschen, so wie meine Chat-Mitglieder darauf aufmerksam machen sich mit den Gesetzen zu beschäftigen die sie ggf. verletzt haben.

MfG

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 8. Oktober 2022
5/5,0

Hallo,

Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort, sie hat mir definitiv weitergeholfen.

Ich werde mich nach Ihrer Antwort richten, und (potentiell) rechtswidrige Inhalte löschen, so wie meine Chat-Mitglieder darauf aufmerksam machen sich mit den Gesetzen zu beschäftigen die sie ggf. verletzt haben.

MfG


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