Aufgrund von Unterhaltsschulden werden seitens der Behörde (im Rahmen der öffentlich rechtlichen Vollstreckung) parallele Pfändungen ausgebracht:
Eine Bankpfändung und eine Gehaltspfändung. Mit Überweisung des DS der Bank wurde die PfüV in voller Höhe erledigt, andererseits allerdings die PfüV beim Arbeitgeber nicht erledigt, sodass von diesem weitere ca. 800€ überwiesen worden sind.
Auf diesen Umstand (dass ca. 800€ zu viel eingezogen worden sind) wurde an Tag X aufmerksam gemacht und die PfüV beim Arbeitgeber für Erledigt erklärt. Eine Erstattung der ca. 800€ hat allerdings mehrere Wochen gedauert. Gibt es Möglichkeiten gegen die Behörde vorzugehen?
vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne beantworte, wie folgt:
die von Ihnen geschilderte Situation ist ärgerlich. Allerdings ist ein Vorgehen nur solange geboten, wie die überschüssige Pfändung noch nicht zurückgezahlt wurde. Da die Erstattung, wenn auch verspätetet erfolgt, nunmehr abgeschlossen ist, ist kein weiteres Vorgehen möglich.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.