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Behörde pfändet Unterhalt (parallele Pfändung von Lohn und Konto)

13. Juli 2023 15:23 |
Preis: 40,00 € |

Verwaltungsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

es geht um folgenden Sachverhalt:

Aufgrund von Unterhaltsschulden werden seitens der Behörde (im Rahmen der öffentlich rechtlichen Vollstreckung) parallele Pfändungen ausgebracht:

Eine Bankpfändung und eine Gehaltspfändung. Mit Überweisung des DS der Bank wurde die PfüV in voller Höhe erledigt, andererseits allerdings die PfüV beim Arbeitgeber nicht erledigt, sodass von diesem weitere ca. 800€ überwiesen worden sind.

Auf diesen Umstand (dass ca. 800€ zu viel eingezogen worden sind) wurde an Tag X aufmerksam gemacht und die PfüV beim Arbeitgeber für Erledigt erklärt. Eine Erstattung der ca. 800€ hat allerdings mehrere Wochen gedauert. Gibt es Möglichkeiten gegen die Behörde vorzugehen?

13. Juli 2023 | 16:20

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne beantworte, wie folgt:

die von Ihnen geschilderte Situation ist ärgerlich. Allerdings ist ein Vorgehen nur solange geboten, wie die überschüssige Pfändung noch nicht zurückgezahlt wurde. Da die Erstattung, wenn auch verspätetet erfolgt, nunmehr abgeschlossen ist, ist kein weiteres Vorgehen möglich.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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