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Bayern: Zaun zum Nachbar versetzen - Einverständnis des Nachbarn erforderlich?

22. März 2022 19:32 |
Preis: 50,00 € |

Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgendes Problem:

vor kurzem habe ich von meinem Nachbarn auf einer Länge von 38 Meter ca. 30 cm zusätzliche Grundstücksfläche erworben (Hintergrund war der, dass mir für eine zusätzliche Wohnung im DG ein paar qm Grundstücksfläche gefehlt haben, welche ich baurechtlich benötigt habe).

Zwischen unseren beiden Grundstücken steht ein alter Maschendrahtzaun, welcher, durch den Zukauf der Grundstücksfläche nun voll auf meinem Grundstück stand. Da die Grundstücksgrenze durch den Zukauf um ca. 30 cm versetzt ist und ich auf meinem Hof 2 neue Stellplätze erstellen muss, wird nun die gesamten Aussenanlagen neu angelegt.

Entsprechend habe ich den alten Maschendrahtzaun entfernen lassen und würde nun einen neuen Zaun auf meine Kosten und auf meinem Grundstück aufstellen lassen (ca. 25 cm versetzt zu dem alten Zaun).

Der Nachbar beschwerte sich nun bei mir und verlangt, dass ich für die Aufstellung eines neuen Zaunes ihn um Erlaubnis frage und ihn mit einbeziehe (der neue Zaun wird ein Standardzaun, welcher bereits auf einem Nachbargrundstück so auch schon besteht, somit optisch nicht aus dem Rahmen fällt).

Nun zu meiner Frage: muss ich den Nachbar um Erlaubnis fragen, wenn ich einen (Grenz)Zaun auf meinem Grundstück entferne und auch einen neuen (Grenz)Zaun auf meinem Grundstück aufstelle? Mein Grundstück befindet sich in Bayern.

Vielen Dank vorab für Ihre Antwort!

Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:

Wenn Sie den Zaun nur auf Ihrem Grundstück und auf Ihre Kosten errichten, brauchen Sie nicht die Zustimmung einholen.

Die öffentlich- rechtlichen Vorschriften hinsichtlich Höhe müssen Sie beachten.

Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben. Bei Nachfragen nutzen Sie gerne die kostenlose Nachfrage Funktion.

Mit freundlichen Grüßen.

Draudt
Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 22. März 2022 | 21:01

Sehr geehrte Frau Draudt,

herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort! EIne kurze Nachfrage habe ich noch bzgl. der von Ihnen angesprochenen Höhe des Zaunes:

Wie hoch darf der Zaun zum Nachbarn hin in Bayern sein? Der Zaun wird ein Doppelstaabmattenzaun (also durchsichtig) sein.

Viele Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. März 2022 | 10:13

Sehr geehrter Fragesteller,

der Zaun darf gemäß § 6 VII Nr. 3 Bayerische Bauordnung 2 m hoch sein. Falls es einen Bebauungsplan geben sollte, so geht dieser mit seinen Regelungen vor.

Mit freundlichen Grüßen

Draudt
Rechtsanwältin

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