Auch ein Landwirt untrliegt wie alle anderen Bürger auch den jeweils gesetzlichen Bestimmungen, u.a. zum Schutz der Umwelt.
Hierbei handelt es sich um i.d.R. Länderrecht.
Sie haben leider nicht angegeben, wo bzw. in welchem Bundesland sich der Vorfall ereignet hat, deshlb kann keine mit bestimmten Vorschriften untelegte Antwaort erteilt werden.
Die Seitenwände eines Fahrsilos und der Betonboden wurden von Ihnen m.E. zu Recht als Bauschutt eingeordnet. Dass alles komplett mit Erde überdeckt wurde, ändert daran nichts.
Gerade dass solcher Bauschutt unter dem Erdreich verborgen ist und von ihm nachteilige Stoffen an die Umwelt abgegeben werden können, will der Gesetzgeber vermeiden.
Das gilt erst Recht, wenn die Fläche heute als Ackerland bestellt wird und damit der Nahrungsproduktion dient.
Die Handlungen des Landwirts sind damit nicht erlaubt.
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