Betrifft :
Triebe aus Baumwurzeln beim Nachbarn nach Baumfällung
Sachverhalt :
Ich habe vor 6 Monaten ein Grundstück von der Stadt erworben. Nahe an der Grenze zu meinem Nachbar, der dort seit ca. 20 Jahren wohnt, stand ein Weidenbaum, den ich gefällt habe. Dieser Baum ist mind. 10 Jahre alt gewesen.
Die Wurzeln, die der Baum über die Jahre in den Garten meines Nachbarn getrieben hat, treiben jetzt nach oben im Garten meines Nachbarn aus. Im Garten meines Nachbarn sind nun zahlreiche Triebe im gesamten Garten aufgetaucht.
Mein Nachbar verlangt nun die Beseitigung der Wurzeln und des Schaden in seinem Garten.
Frage :
Greift hier die Verjährung gem.- Art. 52 AG BGB ? Bin ich für die Wurzeln und Triebe im Garten meines Nachbarn grds. Verantwortlich, auch wenn ich das Grundstück erst kürzlich erworben habe ? Kann mein Nachbar mir die Beseitigung des Schadens durch einen Gärtner in Rechnung stellen ?
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
hier werden Sie die Wurzeln auf Ihre Kosten zu entfernen haben.
Der Anspruch des Nachbarn ergibt sich aus §§ 906
, 1004 BGB
(nachzulesen über unsere homepage), und ist rechtlich nicht zu beanstanden, das SIE nun beim ersten Auftreten der Störung auch Eigentümer des Grundstückes sind; eine Berufung auf die Verjährungseinrede wird daher keinen Erfolg haben.
Hier stellt sich leider auch nicht die Frage des Verschuldens, da die Haftung aus den oben genannten Vorschriften dieses nicht voraussetzt.
Allerdings darf der Nachbar nicht gleich einen Gärtner beauftragen; er muss Sie mit angemessener Frist auffordern, den Schaden selbst zu beseitigen.
Erst wenn Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, darf der Nachbar die sogenannte Selbstvornahme nach § 910 BGB
vornehmen und Ihnen die notwendigen Kosten dann in Rechnung stellen.
Hier sollten Sie also - sofern das möglich ist - die Wurzeln selbst ausgraben.
Ich bedauere, Ihnen keine positivere Auskunft geben zu können; es bringt aber auch Ihnen nichts, wenn hier "Schönfärberei" betrieben wird und weitere unnötige Kosten entstehen.