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Baukredit

12. November 2006 14:25 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten einen Baukredit für den Kauf einer Immobilie aufnehmen und haben bereits über Internet-Vermittler (Interhyp, Enderlein u. a.) günstige Angebote von verschiedenen Banken erhalten.
Nun haben wir von einem Bekannten gehört, dass es in der Vergangenheit passiert sei, dass Banken ihre Baukredite verkauft haben mit der Folge, dass die Kreditnehmer entweder den Restbetrag umgehend zurückzahlen mussten (also erneut finanzieren mussten) oder dass ihnen die Zwangsversteigerung des Hauses drohte. Die ZDF-Sendung WISO hatte wohl von entsprechenden Fällen berichtet.

Ich kann mir eigentlich kaum vorstellen, dass der genannte Fall ernsthaft möglich ist, wollte mich aber dennoch kurz bei Ihnen absichern.

In diesem Zusammenhang eine zweite kurze Frage: Gibt es andere weitere Risiken für mich als Kreditnehmer (vielleicht gerade im Bezug der oben genannten Internetvermittler), die ich beachten und ggf. vertraglich eingrenzen sollte?

Mit freundlichen Grüßen

12. November 2006 | 14:48

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage!

Leider ist mir die entsprechende WISO-Sendung unbekannt, jedoch sind meiner Kanzlei verschiedene Fälle bekannt, in denen US-Investoren Immobilienkredite aufkauften und dann gegen die Krditnehmer vorgingen, die daraufhin ihr Haus verloren.

Ich vermute, daß Sie dies meinen.

Wesentlicher Punkt hierbei ist (und der wurde in der Berichterstattung meist etwas unterschlagen), daß die Kreditnehmer die Kredite nicht mehr bedienen konnten, also mit der Bezahlung der Raten in Rückstand gerieten. In einem solchen Fall hatten die Banken und nach Aufkauf ide Investoren das Recht, in die Immobilie zwangszuvollstrecken, da die Kredite üblicherweise mit den Immobilien besichert sind.

So etwas ist in jedem Immobilienkreditvertrag enhalten, so daß die von Ihnen angesprochene Gefahr jedem droht.
Dieser Gefahr können Sie nur durch rechtzeitiges Zahlen der Kreditraten entgehen.

Zu Ihrer zweiten Frage muß ich leider mitteilen, daß es im Bereich der Immobilienkredite derart viele Fallstricke gibt, daß es unmöglich ist, eine konkrete Antwort zu geben. Daher kann ich nur anregen, die Kreditverträge VOR Unterzeichnung einem Kollegen Ihres Vertrauen zu Begutachtung vorzulegen.

Selbstverständlich steht hierfür auch meine Kanzlei zur Verfügung. Gerne können Sie für eine entsprechende Anfrage die angezeigte .eu-Mail-Adresse benutzen.

Für Verständnisfragen benutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber


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